Lenor

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eco Freude Wolle & Feines Feinwaschmittel 25 WL
Bionicdry Sport Waschmittel
Softlan ultra Windfrisch

Inhaltsstoffe

benzisothiazolinone

*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
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Labels & Gütesiegel

keine Wertung

Label-online (01/2022)
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besonders empfehlenswert

Label-online (01/2022)
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Labels und Gütesiegel

Beschreibung

Gesundheit

Bereich

Gesundheit

Produkte

Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich

Kriterien

Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.

Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.

Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.

Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.

Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.

"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.

Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.

Kommentar

Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.

Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.

Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.

Labels und Gütesiegel

Beschreibung

Essen und Trinken, Gesundheit

Bereich

Gesundheit

Produkte

Schokolade, Essig, Öl, Wein, Wurst, Allergikerfreundliche Nahrungsmittel allgemein

Kriterien

Labelgeber
Das Gütesiegel ECARF Quality tested wird seit 2006 von der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) vergeben. Die Stiftung wurde im Jahr 2003 gegründet. Der Stiftungssitz ist das Berliner Universitätsklinikum Charité.

Labelziele
Ziel des Labels ist der gesundheitliche Verbraucherschutz. Allergikern soll die Möglichkeit gegeben werden, Nahrungsmittel kaufen zu können, die für sie weniger problematisch sind und bei denen alle Inhaltsstoffe angegeben werden.

Labelvergabe
Hersteller, die das Label nutzen wollen, müssen bei der Stiftung ECARF einen Antrag stellen und damit erklären, dass sie spezielle Qualitätsanforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung ihrer Produkte angeben, auch wenn der Anteil unter der gesetzlichen Deklarationsgrenze von zwei Prozent liegt. Außerdem müssen sie gewährleisten, dass regelmäßig unabhängige Kontrollen stattfinden, die Produkte auf Rückstände von Allergenen testen. Grundsätzlich erfolgen diese zweimal im Jahr oder bei Änderungen des Produkts oder des Produktionsprozesses.

Die organisatorische Abwicklung der Labelvergabe und die Prüfung übernimmt die ECARF Institute GmbH, eine Tochtergesellschaft der ECARF-Stiftung. Verläuft die Prüfung zufriedenstellend, dann vergibt die Stiftung das Label für zwei Jahre.

Die Kriterien für die Labelvergabe entwickelt ein von der Stiftung berufener wissenschaftlicher Beirat, der sogenannte Advisory Board. Für die Nutzung des Labels müssen Labelnehmer keine Lizenzkosten bezahlen. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, dann kann die Stiftung das Label entziehen.

Kommentar

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu gesundheitlichen Verbesserungen bei Allergikern beiträgt, weil es allergikerfreundliche Produkte kenntlich macht.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Auch wenn das mit der Prüfung beauftragte ECARF-Institute GmbH eine Tochtergesellschaft der ECARF-Stiftung ist, die das Label vergibt, werden Interessenskonflikte vermieden, indem die ECARF-Institute GmbH für die Prüfung kein Geld erhält. Ebenso müssen Labelnehmer keine Lizenzgebühren bezahlen.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Webseite

Hersteller - und Benutzerdaten

Produktinformationen

Weitere Informationen

Kategorie

Waschmittel sonstige

Menge / Größe

Hersteller / Vertrieb

Strichcode-Nummer

Herkunft

Marke

Lenor

Erfasst von User

Anonym am 30. Okt. 2024

Letzte Änderung von User

Anonym am 30. Okt. 2024

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Lebens & Ernährungsweise

* Aufgrund von Zeitverzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite veröffentlichten Inhaltsstoffe und / oder Nährwerte mit den Angaben auf dem Etikett des Produkts übereinstimmen. Nur die Angaben auf dem Etikett des Produkts sind relevant. Bei Unsicherheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Zutaten

Inhaltsstoffe

benzisothiazolinone

*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Inhaltsstoffe

Funktionen

ANTIMIKROBIELL

Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.

Problematik

Mögliches Sensibilisierung- oder Allergiepotenzial.
Nur eine geringe Konzentration am Arbeitsplatz erlaubt.

Datenquellen

Consumer Products Safety & Quality (CPS&Q). 2008. Classification and Labelling: Chemicals: Annex VI of Directive 67/548/EEC through the 31st ATP.

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

US Environmental Protection Agency (EPA). 2005. Reregistration Eligibility Decision (RED) for Benzisothiazoline-3-one.

Funktionen

ANTIMIKROBIELL

Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.

Problematik

Mögliches Sensibilisierung- oder Allergiepotenzial.
Nur eine geringe Konzentration am Arbeitsplatz erlaubt.

Datenquellen

Consumer Products Safety & Quality (CPS&Q). 2008. Classification and Labelling: Chemicals: Annex VI of Directive 67/548/EEC through the 31st ATP.

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

US Environmental Protection Agency (EPA). 2005. Reregistration Eligibility Decision (RED) for Benzisothiazoline-3-one.

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