Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
V-Label vegan
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
V-Label (vegan)
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Tierwohl, Gesundheit
Produkte
Fleischfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.
Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.
Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Inhaltsstoffe
Funktionen
ANTIMIKROBIELL
Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.
Problematik
Mögliches Sensibilisierung- oder Allergiepotenzial.
Nur eine geringe Konzentration am Arbeitsplatz erlaubt.
Datenquellen
Consumer Products Safety & Quality (CPS&Q). 2008. Classification and Labelling: Chemicals: Annex VI of Directive 67/548/EEC through the 31st ATP.
European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances
US Environmental Protection Agency (EPA). 2005. Reregistration Eligibility Decision (RED) for Benzisothiazoline-3-one.
Funktionen
KONSERVIEREND
Hemmt in erster Linie die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln. Alle aufgeführten Konservierungsstoffe sind Stoffe aus der Positivliste der Konservierungsstoffe (Anhang V der Kosmetikrichtlinie).
Problematik
Verdacht auf Störung des Immunsystems, potenzielles Allergen.
Verdacht auf negative Auswirkungen auf das Nervensystem.
Datenquellen
European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances
Heidary N, Cohen DE. Hypersensitivity reactions to vaccine components. Dermatitis. 2005 Sep;16(3):115-20.
National Library of Medicine. 2018. HazMap — Occupational Exposure to Hazardous Agents. http://hazmap.nlm.nih.gov/category-details?id=1901
Funktionen
ANTIMIKROBIELL
Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.
Problematik
Mögliches Sensibilisierung- oder Allergiepotenzial.
Nur eine geringe Konzentration am Arbeitsplatz erlaubt.
Datenquellen
Consumer Products Safety & Quality (CPS&Q). 2008. Classification and Labelling: Chemicals: Annex VI of Directive 67/548/EEC through the 31st ATP.
European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances
US Environmental Protection Agency (EPA). 2005. Reregistration Eligibility Decision (RED) for Benzisothiazoline-3-one.
Funktionen
KONSERVIEREND
Hemmt in erster Linie die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln. Alle aufgeführten Konservierungsstoffe sind Stoffe aus der Positivliste der Konservierungsstoffe (Anhang V der Kosmetikrichtlinie).
Problematik
Verdacht auf Störung des Immunsystems, potenzielles Allergen.
Verdacht auf negative Auswirkungen auf das Nervensystem.
Datenquellen
European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances
Heidary N, Cohen DE. Hypersensitivity reactions to vaccine components. Dermatitis. 2005 Sep;16(3):115-20.
National Library of Medicine. 2018. HazMap — Occupational Exposure to Hazardous Agents. http://hazmap.nlm.nih.gov/category-details?id=1901