Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
Der grüne Punkt
V-Label vegan
Labels und Gütesiegel
Weitere Namen
Grüner Punkt
Beschreibung
Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär, Haus- und Elektrogeräte
Bereich
Firmensiegel
Produkte
Verpackung
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wiederum der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG angehört. Die Holding bündelt alle unternehmerischen Aktivitäten des Grünen Punkts. Dazu gehört unter anderem das Verpackungsrecycling, also die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Leichtverpackungen, die Belieferung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen und die Produktion von Rezyklaten, das sind Rohstoffe aus Altplastik.
Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese gibt vor, dass Verkaufsverpackungen durch Hersteller und Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Verpackungsmaterialien wieder zu verwenden und so Rohstoffe einzusparen. Dadurch sollen Klima und Umwelt entlastet werden.
Labelvergabe
Hersteller und Händler sind seit 1991 verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen. Sie können sich von dieser Pflicht befreien, wenn sie einem Rücknahmesystem wie dem DSD angehören. Gegen eine Gebühr übernimmt das DSD die Aufgabe der Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese Gebühr richtet sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen. Für die Nutzung des Symbols auf den Verpackungen muss eine zusätzliche Lizenzgebühr entrichtet werden. Seit 2009 ist es nicht mehr Pflicht, das Symbol auf Verpackungen anzubringen. Das Rücknahmesystem hat aber weiterhin Bestand.
Kommentar
"Es handelt sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein klassisches Label.
Er ist lediglich ein Symbol dafür, dass die entsprechende Verpackung über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden darf. Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus. Die Müllmenge wird durch den Grünen Punkt nicht verringert.
Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet."
Webseite
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
V-Label (vegan)
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Tierwohl, Gesundheit
Produkte
Fleischfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.
Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.
Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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Waschmittel sonstigeMenge / Größe
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Zutaten
Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.