Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
CO2 Fußabdruck

Labels & Gütesiegel
Bio-Siegel
Glutenfrei-Symbol
EU-Bio-Logo
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
Deutsches Bio-Siegel
Beschreibung
Staatliches Gütesiegel der Bundesrepublik Deutschland für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Tierwohl
Produkte
Fleischprodukte, Käse, Milch, Eier, Salat, Obst, Getreideprodukte, Gewürze
Kriterien
Labelgeber
Herausgeber des Bio-Siegels ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die geplante Nutzung des Siegels muss der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.
Labelziele
Ziel des seit 2001 vergebenen Labels ist, die biologische Landwirtschaft über klar definierte Regeln zu fördern.
Labelvergabe
Das Bio-Siegel kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA). Es gelten dieselben Kriterien, wie für das EU-Bio-Logo. Der Aufdruck des Bio-Siegels ist freiwillig. Es kann zusätzlich zum EU-Bio-Siegel verwendet werden. Dann genügt es, zu jedem angemeldeten Produkt ein Musteretikett mit dem Bio-Siegel und der Nummer der Kontrollstelle, die den letzten Aufbereitungsschritt zertifziert hat, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu senden.
Für das EU-Bio-Logo gelten die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden, bevor sie das Label nutzen dürfen. Um das Label zu erhalten, müssen sie ausführlich darlegen und nachweisen, dass sie alle vorgeschriebenen Produktionsvorschriften einhalten.
Mindestens einmal jährlich wird jeder Labelnehmer von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.
Labelnehmer, die gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, erhalten Auflagen. In schwerwiegenden Fällen kann ihnen das Label entzogen werden.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt.
Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Detailhandel, Reformhäuser
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Gesundheit
Produkte
Glutenfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG). Sie führt das 'Glutenfrei-Symbol' als eingetragenes Warenzeichen in Deutschland und vergibt es an nationale Hersteller glutenfreier Lebensmittel.
Die DZG wurde 1974 als Selbsthilfeorganisation von Eltern erkrankter Kinder gegründet und ist laut eigenen Angaben eine Solidargemeinschaft, in der Menschen, die von Zöliakie und Dermatitis herpetiformis Duhring betroffen sind, Hilfe und Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung finden.
Die DZG hat laut eigenen Angaben etwa 42.000 Mitglieder.
Labelziele
Ziel des seit 1991 vergebenen Labels ist, Lebensmittel kenntlich zu machen, die besonders wenig Gluten, auch Klebereiweiß genannt, enthalten und laut Gesetz als "glutenfrei" bezeichnet werden können.
Das Label soll von Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) betroffenen Menschen helfen, Produkte zu finden, die für sie verträglich sind.
Labelvergabe
Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG) schließt mit interessierten Labelnehmern Lizenzverträge ab, in denen sich diese verpflichten, die Kriterien für die Labelvergabe einzuhalten.
Voraussetzung zur Labelvergabe ist, dass die Produkte laut Gesetz als glutenfrei bezeichnet werden dürfen. Für die Erlaubnis zur Verwendung des Begriffs "glutenfrei" gilt der Grenzwert aus der entsprechenden EU-Verordnung (EU-VO 41-2009) von weniger als 20 ppm, beziehungsweise 20 Milligramm pro Kilogramm.
Bevor das Label vergeben wird, muss der Hersteller eine Laboranalyse vorlegen, die nachweist, dass der Grenzwert unterschritten wird. Diese Analyse muss halbjährlich wiederholt werden. Die DZG prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten selbst, sondern anhand der Laborergebnisse der akkreditierten Labore, die die Hersteller vorlegen.
Der Vergabeprozess wird jeweils auf die Gegebenheiten und Umsetzbarkeiten der Hersteller angepasst. Voraussetzung sind immer der Lizenzvertrag und die Gluten-Analysen als Kontrollmechanismus.
Kommentar
Bei dem Label handelt es sich um ein sogenanntes Clean Label (wörtlich übersetzt: sauberes Etikett). Der Begriff beschreibt, dass bestimmte Stoffe in einem Produkt nicht enthalten sind. Hinter dem Label verbirgt sich ein Zertifizierungsprozess, der sich an der gesetzlichen Vorgabe (Grenzwert) für die Verwendung des Begriffs "Glutenfrei"orientiert.
Verbraucher, die sich an diesem Label orientieren, können davon ausgehen, dass in dem Produkt der gesetzliche Grenzwert von 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm nicht überschritten wird. Der labelgeber prüft dies über die Einsicht in Laborergebnisse akkreditierter Labore, die die Hersteller vorlegen. Das macht das Label glaubwürdig.
Das Label wird nicht bewertet, da es lediglich einen gesetzlich festgelegten Begriff in ein Bildzeichen übersetzt.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
EU-Bio_Siegel
Beschreibung
Staatliches Gütesiegel der EU-Kommission für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Tierwohl
Produkte
Fleischprodukte, Käse, Milch, Eier, Salat, Obst, Getreideprodukte, Gewürze
Kriterien
Labelgeber
Herausgeber des EU-Bio-Logos ist die Europäische Union. In Deutschland vergeben die staatlich zugelassenen Kontrollstellen das Label an die Betriebe.
Labelziele
Ziel des seit 2010 bestehenden Labels ist, die biologische Landwirtschaft über klar definierte Regeln zu fördern.
Labelvergabe
Die Kriterien für die Labelvergabe werden durch die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau definiert. Das Label ist für vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, Pflicht. Die Verwendung des Logos auf Produkten aus Ländern außerhalb der EU ist freiwillig. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA).
Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden, bevor sie das Label nutzen dürfen. Um das Label zu erhalten, müssen sie ausführlich darlegen und nachweisen, dass sie alle vorgeschriebenen Produktionsvorschriften einhalten. Mindestens einmal jährlich wird jeder Labelnehmer von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.
Labelnehmer, die gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, erhalten Auflagen. In schwerwiegenden Fällen kann ihnen das Label entzogen werden.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt.
Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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Bioläden und Reformhäuser
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Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Nährwerte - Prozent der empfohlenen Tagesdosis
Kalorien |
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19% |
Eiweiß |
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29% |
Fett |
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9% |
Kohlenhydrate |
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25% |
Zucker |
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2% |
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Persönliche Bewertung
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Aber wir wollen nicht warten und nehmen die Sache selbst in die Hand.
Und was machen CodeCheck und Eaternity?
CodeCheck und Eaternity arbeiten zusammen, um einen Klima Score für Lebensmittel anzeigen zu können. Da das eine Menge Arbeit ist, können wir den Klima-Score bisher nur für eine begrenzte Anzahl von Produkten bereitstellen. Aber Du kannst uns helfen. Stimme für die Lebensmittel, die Du am meisten konsumierst und hilf uns den Klima Score immer besser und relevanter zu machen.
Du kannst darüber hinaus auch mit Lebensmittelherstellern in Kontakt treten und sie bitten, ihre Produktinformationen auf CodeCheck zu aktualisieren oder die CO2e-Informationen mit Eaternity zu verifizieren.