Würdest du ins Fisch-Spa gehen?
Tierschützer sind gegen den Einsatz von Knabberfischen. Was sind die Hintergründe?
Im fernen Osten und am roten Meer ist der Einsatz von kleinen Fischen, die abgestorbene Hautschüppchen wegmampfen, schon seit Langem gang und gäbe. Vor allem bei Psoriasis und anderen Hautleiden scheinen die Knabberfische wirksam. Doch auch im Beautybereich findet sie Anwendung: Dutzende Saugbarben oder auch Garra Rufas, die in einem Becken schwimmen, knabbern eifrig die Hornhaut an den Füssen einer Kundin ab.
Noch ist diese besondere Art der Pediküre allerdings nicht so bekannt. In Köln darf der Betreiber eines sog. „Fisch-Spas“ dies nun offiziell anbieten, denn das dortige Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt, die Eröffnung zu erlauben. Ursprünglich hatte die Stadt dies verboten, weil die Nutzung von Fischen zu Wellness-Zwecken nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei.
Tierquälerei oder ideale Beschäftigung für Fische?
Noch gibt es keine bundesweite Regelung betreffend Vereinbarkeit. Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) ist gegen den Einsatz von Fischen. Die Mitarbeiter argumentieren, dass diese Haltung den Fischen unvermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden zufüge. Anscheinend könne es den Fischen nicht zugemutet werden, die Fußbewegungen der Kunden und schwankenden Wassertemperaturen zu ertragen.
Peter Siegmann, Kangalfisch-Züchter und Fisch-Spa Einrichter hält aber dagegen: „Füße-Knabbern ist wie ein kleiner Snack für die Fische. Außerdem hätten die Fische ausreichend Platz sowie Rückzugsräume unter einer Plexiglasröhre. Das Wasser werde regelmäßig gewechselt und natürlich seien Knabber-Pausen vorgesehen“, sagt er.
Pro Becken kommen 80 bis 100 Fische zum Einsatz. Aus dem Quellenartikel ist nicht herauszulesen, wie groß die Becken für diese Anzahl Fische sind, lediglich eine Angabe wird gemacht: Pro Zentimeter Fisch rechnet man mit einem Liter Wasser.
Das Ziel der Gerichte und Tierschützer ist es nun, eine Regelung zu finden, bei der Tierschutz und Berufsfreiheit zusammenkommen können. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat das Recht, den Beruf des Spa-Betreibers mit Kangalfischen auszuüben.