Wie gesund sind Lebensmittel mit Hanf oder CBD?
Nach dem Hype um CBD-Öl ist Cannabidiol, gewonnen aus der Hanf-Pflanze, auch immer häufiger in Lebensmitteln zu finden. Ob in Getränken, Müsliriegeln, Würstchen oder in Form von Hanfproteinpulver, die positiven Wirkungen auf unsere Gesundheit sollen auch hier genutzt werden. Der Markt für CBD-Produkte ist jedoch kaum reguliert. Ist CBD also wirklich unbedenklich und in Lebensmitteln überhaupt legal?
Hanf ist eine uralte Kulturpflanze, deren Fasern ursprünglich vor allem für die Herstellung von Textilien verwendet wurden. Bei uns wurde Hanf vor einiger Zeit aber insbesondere als CBD-Öl zum Trend. Bei oraler Anwendung soll das Öl aus Extrakten der Gesamtpflanze (inklusive Blüten und Stängel) entspannend und schmerzlindernd wirken. Da CBD im Gegensatz zu THC keine psychoaktive Wirkung besitzt, sind CBD-Produkte in der EU meist auch ohne Einschränkungen zugelassen. Bei Lebensmitteln sieht es jedoch anders aus. Viele Produkte warten noch auf ihre Zulassung, sind aber bereits im Handel erhältlich.
Diese Inhaltsstoffe stecken in Hanf
Hanfsamen besitzen einen leicht süßen, nussigen Geschmack, der an Sonnenblumenkerne oder Sesamkörner erinnert. Sie enthalten hochwertige Omega 3 und Omega 6 Fettsäuren, Proteine und Vitamine. Besonders Vitamin B1, B2 und Vitamin E sind hier zu nennen. Auch Ballaststoffe und Spurenelemente wie Kalzium, Magnesium, Eisen und Kalium sind in Hanfsamen zu finden.
Diese Inhaltsstoffe sollen das Immunsystem stärken, das allgemeine Wohlbefinden positiv beeinflussen und das prämenstruelle Syndrom (PMS) lindern. Die enthaltenen Fettsäuren wiederum fördern die Erneuerung der Zellen. Hanfsamen können sich auch positiv auf den Schlaf auswirken, da die Mineralstoffe die Hormonproduktion ankurbeln. Der Pflanze wird darüber hinaus eine entzündungshemmende, angstlösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. So sollen Produkte mit CBD bei Gelenkschmerzen (Arthrose), Migräne, Alzheimer, Epilepsie und sogar bei verschiedenen Krebserkrankungen Linderung bringen.
Gesundheitliche Wirkung ist umstritten
Dass diese vielfältigen positiven Gesundheitseffekte auch für Lebensmittel mit dem Hanf-Inhaltsstoff CBD zutreffen, ist jedoch bisher nicht wissenschaftlich erwiesen. Laut „Verbraucherzentrale“ sei zudem die Unbedenklichkeit von Produkten mit CBD nicht ausreichend gewährleistet. Die Aufnahme von CBD kann sogar zu zahlreichen unerwünschten Nebenwirkungen führen. CBD löste bei jedem Zehnten Schläfrigkeit und Benommenheit aus. Andererseits wurde auch von Schlafstörungen und innerer Unruhe berichtet. Hautausschläge, Durchfall und Appetitlosigkeit wurden ebenfalls genannt. Die „Verbraucherzentrale“ rät daher von einem Verzehr - auch über Lebensmittel - ab, da Dosierung, Sicherheit und Wechselwirkungen noch nicht ausreichend erforscht und geklärt sind.
Verkauf trotz fehlender Zulassung
Lebensmittel mit Hanfsamen und aus Hanf gewonnenes Öl oder Mehl sind als traditionelle Zutaten für Speisen meist erlaubt. Auch in der Teeproduktion dürfen Hanfblätter verwendet werden. Das Ringen um die sachgerechte Einstufung von Cannabidiol und dessen Zulassung als Lebensmittel zieht sich allerdings bereits über einige Jahre hin. Der nicht psychotrope Cannabis-Inhaltsstoff pendelte immer wieder zwischen der Klassifizierung als Lebensmittel, Arzneimittel oder sogar Betäubungsmittel.
Am 19. November 2020 urteilte der „Europäische Gerichtshof“, dass CBD als Cannabisextrakt, nicht aber als Suchtstoff und damit als Lebensmittel eingestuft wird. Der EuGH folgte somit der Auffassung der „Weltgesundheitsorganisation“ (WHO), die CBD nicht als Droge klassifizierte. Seitdem prüft die „Europäische Kommission“ erneut die Zulassungsanträge für CBD-Produkte als Novel Food (neuartige Lebensmittel).
Dafür müssen aber die Hersteller die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachweisen, was bisher aufgrund fehlender Studien nicht erfolgen konnte. Fundierte Belege gibt es nur für einige wenige zugelassene Medikamente, aber nicht für CBD in Lebensmitteln. Dem „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.
Bundesweite Regelung fehlt
Vor allem für Kinder und Jugendliche seien Bonbons, Schokolade oder Erfrischungsgetränke mit fragwürdigen Hanfzutaten eine Gefahr, so die „Verbraucherzentrale“. In einigen Bundesländern wurden bereits Produkte vom Markt genommen. Die Stadt Köln verbot beispielsweise im Juni 2020 den Verkauf von Lebensmitteln mit CBD in einer Allgemeinverfügung. In Baden-Württemberg wurden Apotheken informiert, dass CBD-Produkte bislang nicht verkehrsfähig seien. Für die Beurteilung der Eignung als Nahrungsmittel sind allein die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Eine bundesweite Regelung beziehungsweise ein Verbot ist noch nicht in Sicht. Wenn Du also auf Nummer sichergehen willst, warte mit dem Konsum von CBD-Lebensmitteln noch etwas ab, bis die Studienlage eindeutig ist und die Zulassungen geprüft sind.
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