Kennzeichnungspflicht mit Schlupflöchern

So liest Du die Zutatenliste von Lebensmitteln richtig

07. Nov. 2017 von

Die Zutatenliste verpackter Lebensmittel liest sich wie ein Rezept. Dabei spielt die Reihenfolge der Inhaltsstoffe eine große Rolle. Doch längst nicht alle Stoffe müssen aufgeführt werden. Was Du über den Aufbau und die einzelnen Bestandteile der Zutatenliste wissen musst, verraten wir Dir hier!

Frische, natürliche Lebensmittel erfordern keine Zutatenliste. Wenn Du aber doch mal eine abgepackte Ware mit mehreren Bestandteilen kaufen solltest, ist diese gesetzlich vorgeschrieben, mit einer Zutatenliste zu versehen. Davon ausgenommen sind Produkte, die zum Beispiel aus nur einer Zutat wie Milch oder Zucker bestehen sowie alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent wie zum Beispiel Wein oder Likör.

Aufbau der Zutatenliste

Elementar für das Verständnis von Zutatenlisten ist, dass die verwendeten Bestandteile in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles aufgeführt sind. Dies bedeutet, dass die Hauptzutat am Anfang steht, die Zutat mit dem geringsten Anteil am Ende. Je weiter oben also beispielsweise Zucker aufgelistet wird, desto mehr ist davon enthalten.

Zusatzstoffe, Aromen und Gewürze befinden sich meist unten in der Liste, da sie nur in geringen Mengen vorhanden sind. Zutaten, die einen mengenmäßigen Anteil unter zwei Prozent ausmachen, dürfen in beliebiger Reihenfolge aufgeführt werden. Bei mehr als fünf Zutaten solltest Du jedoch bereits skeptisch werden. Denn dann handelt es sich um ein hochverarbeitetes Produkt mit Zusatzstoffen und Aromen, das von einem natürlichen Lebensmittel weit entfernt ist.

Wenn Zutaten auf der Verpackung abgebildet werden, muss normalerweise auch der prozentuale Mengenanteil angegeben sein. Ein Beispiel hierfür ist „Knuspermüsli mit Haselnüssen“. Manchmal findet man die Prozentangabe jedoch auch in der Bezeichnung des Lebensmittels wie „Knuspermüsli mit 12 % Haselnüssen“.

Verschiedene Kennzeichnungsmöglichkeiten für Zusatzstoffe

Zu den Zutaten zählen auch Zusatzstoffe. Sie werden aus technologischen Gründen wie etwa zur Färbung oder Säuerung hinzugefügt. Als Beispiele sind hier „Säuerungsmittel: Citronensäure“ bei Limonaden oder „Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure“ bei Fruchtsäften zu nennen.

Erlaubt ist auch eine Ausweisung mit E-Nummern, hinter denen sich allerdings oftmals meist künstliche und chemisch aufbereitete Zusatzstoffe verbergen.

Ausnahmslos kennzeichnungspflichtig: häufigste Allergene

Die vierzehn Lebensmittel, die bei der europäischen Bevölkerung die häufigsten Lebensmittelallergien auslösen, sind in der Zutatenliste namentlich aufzuführen. Dazu zählen Soja, Erdnüsse, Eiereiweiß oder Milcheiweiß. Sie müssen zudem optisch hervorgehoben werden, zum Beispiel mit Hilfe von Fettdruck oder einer anderen Schriftart.

Auch Stoffe, die einem Lebensmittel während der Produktion zugesetzt, ihm aber anschließend wieder entzogen wurden, müssen auf dem Etikett genannt werden. Es könnten sich immer noch Reste darin befinden.

Ebenfalls kennzeichnungspflichtig: Trägerstoffe für Aromen, wenn sie zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen zählen. Beispiele hierfür sind „Aroma (Weizenstärke)" oder auch „Apfel-Aroma (Soja-Lecithin)“ bei trockenen Früchtetee-Mischungen.

Vorsicht: Zucker kennt viele Namen

Zucker kann viele verschiedene Namen tragen. Auch wenn er nur einmal am Anfang der Zutatenliste steht, heißt das nicht, dass nicht noch mehr davon enthalten ist. Es lohnt sich also, genauer hinzusehen! Denn Zucker ist nicht nur für Süße verantwortlich, er wird auch als billiger Feuchtigkeitsregulator, Stabilisator und Füllmaterial eingesetzt.

Bei folgenden Bezeichnungen sollten unter anderem Deine Alarmglocken klingeln: Dextrose, Fruktose, Glukose, Karamellsirup, Saccharose, Maltose, Weizendextrin, Süßmolkepulver oder Gerstenmalz.

Problematisch sind fehlende Kennzeichnungspflichten

Auch wenn eigentlich alle Zutaten eines Lebensmittels aufgelistet werden müssen, bietet die Gesetzeslage laut „lebensmittelklarheit.de“ für Hersteller immer noch diverse Schlupflöcher.

Beispielsweise muss nicht angegeben werden, ob zum Klären von Fruchtsaft oder Wein Gelatine (meist ein tierisches Erzeugnis vom Schwein) verwendet wurde. Für Veganer oder auch Vegetarier ein großes Problem!

Des Weiteren sind einige Zutatenklassen nur sehr vage formuliert. Bei Bezeichnungen wie beispielsweise „Kräuter“ oder „Gewürze“ weiß niemand, was genau darunter zu verstehen ist. Sind in der „Gewürzmischung“ aber beispielsweise wichtige Allergene wie Sellerie enthalten, muss das angegeben sein (Allergenkennzeichnung).

Auch Zusatzstoffe (E-Stoffe), die einem Lebensmittel wie zum Beispiel Kartoffeln beigemischt werden, müssen nicht extra aufgelistet sein, wenn sie keine technologische Wirkung ausüben. Weitere Beispiele sind Verarbeitungshilfsstoffe, Lösungsmittel und Trägerstoffe für Zusatzstoffe, Aromen oder Vitamine. Diese gelten ebenfalls nicht als Zutaten, sofern sie nur in der technologisch erforderlichen Menge verwendet werden.

Nicht zuletzt werden Verbraucher auch nicht vor giftigen Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln geschützt, die bei der Produktion eingesetzt werden. Eine Kennzeichnungspflicht besteht hier ebenfalls nicht.

Die Ausnahme sind Hauptallergene, die grundsätzlich immer zu kennzeichnen sind.

In allen Fällen erleichtert Dir die CodeCheck-App das Lesen und Beurteilen von Zutatenlisten, egal ob bei Lebensmitteln oder Kosmetikprodukten.

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