Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
Fairtrade-Siegel (Lebensmittel)
Fidelio
Labels und Gütesiegel
Bereich
Ökologie, Soziales, Fair-Trade
Produkte
Kaffee, Kakao, Reis, Früchte, Gemüse, Honig, Kräuter, Gewürze, Nüsse, Öle, Sojabohnen, Hülsenfrüchte, Tee, Wein, Quinoa, Zucker
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist der Dachverband FLO e. V. (Fairtrade Labelling Organizations International). Er entwickelt die Kriterien für den Fairen Handel. Nationale Siegelorganisationen, wie TransFair e. V. in Deutschland, die Mitglied im Dachverband sind, vermarkten und vergeben das Fairtrade-Siegel.
TransFair e. V. wird von über 30 Mitgliedsorganisationen und Förderern aus Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit, Kirche, Umwelt, Sozialarbeit und Verbraucherschutz getragen, unter anderem von der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V.
Labelziele
Das seit 1992 vergebene Fairtrade-Label kennzeichnet Produkte aus fairem Handel, der vor allem menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter, aber auch eine umweltverträgliche Produktion unterstützen soll.
Labelvergabe
Nationale Labelorganisationen, wie TransFair e. V. in Deutschland, schließen in ihren Ländern Lizenzverträge mit Unternehmen ab, die dann unter Einhaltung der Fairtrade-Standards das Fairtrade-Siegel auf ihren Produkten abbilden dürfen.
Bei den Produktgruppen, die den Lebensmittelanbau betreffen, erhalten die Produzenten einen sogenannten Fairtrade-Mindestpreis. Für biologischen Anbau erhalten sie zusätzlich einen Aufschlag, der die höheren Kosten der Bioproduktion berücksichtigt und einen Anreiz für die Umstellung auf Biozertifizierung beziehungsweise deren Aufrechterhaltung darstellt. Darüber hinaus wird eine Fairtrade-Prämie gezahlt, die es den Produzentenorganisationen ermöglichen soll, Projekte zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung und soziale Projekte umzusetzen.
Die Bauern müssen zudem umweltschonend wirtschaften. Der Einsatz von Gentechnik ist verboten. Eine Liste verbotener Substanzen regelt, welche Pestizide eingesetzt werden dürfen.
Zusätzlich müssen die Arbeiter unter anderem Mindestlöhne erhalten, soziale Grundrechte genießen und Gewerkschaften bilden können. Illegale Kinderarbeit muss ausgeschlossen werden und der Gesundheitsschutz der Arbeiter muss gewährleistet sein.
Die Zertifizierungsgesellschaft FLO-CERT beauftragt Inspekteure, die vor Ort überprüfen, ob bei Produzenten - zumeist Kooperativen - und Händlern die Fairtrade-Standards eingehalten werden und die sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien erfüllt sind. Die Inspekteure kontrollieren auch, ob die Produzentenorganisationen den festgelegten Mindestpreis für ihre Produkte und die Fairtrade-Prämie ausgezahlt bekommen.
Der Zertifizierungsbericht wird zur Auswertung an FLO-CERT geschickt. Der Entscheidungsprozess über die Vergabe der Fairtrade-Zertifizierung wird von einem unabhängigen Zertifizierungskomitee überwacht. Ob die Kriterien eingehalten werden, wird in jährlichem Rhythmus kontrolliert. Alle drei Jahre muss das Fairtrade-Zertifikat erneuert werden, was mit einer umfangreichen Prüfung verbunden ist.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu fairen Beziehungen zwischen Handelspartnern und der Einhaltung von sozialen Mindeststandards beiträgt und zusätzlich ökologische Verbesserungen bei der Produktion von Lebensmitteln anstrebt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gütesiegel der Firma Fidelio Biofreiland AG für Fleisch aus biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Soziales
Produkte
Fleisch
Kriterien
Fidelio Tiere stammen ausschliesslich von Biobetrieben, welche ihren Betrieb gesamtbetrieblich nach den Richtlinien der Bio Suisse bewirtschaften. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor:
- Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen
- Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) wird einzig bei Rindern nicht vollumfänglich verlangt, wo die Anbindehaltung nicht grundsätzlich verboten ist
- Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) ist bei allen Tiergattungen Bedingung
Ausschliesslich Haltung in Gruppen, wobei grosses Rindvieh vorübergehend auch angebunden werden kann
- Eingestreute Liegefläche und viel Platz im Stall und im Laufhof
- Die Futtermittel müssen zu 80%, bei Wiederkäuern zu 90% aus kontrolliert biologischem Anbau stammen
- Wiederkäuende Tiere werden artgerecht überwiegend mit Heu und Gras vom eigenen Betrieb ernährt (Raufutterbasis)
- Die Anwendung von Gentechnik ist auf allen Produktionsstufen, also auch für die Futtermittel, verboten
- Eine möglichst stressfreie Schlachtung
- Es werden nur reine Gewürze ohne Hilfsstoffe (z.B. Glutamate) verwendet
- Zertifizierte Metzgereien müssen das Fidelio-Fleisch auf allen Verarbeitungsstufen sorgfältig von anderem Fleisch getrennt halten
Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen. Diese Kriterien sehen unter anderem vor:
- Für alle MitarbeiterInnen gelten dieselben Rechte unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität usw.
- Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für alle MitarbeiterInnen vorliegen
- Der Lohn muss mindestens den Grundbedarf der MitarbeiterInnen decken, den lokalen Gesetzen entsprechen und branchenüblich sein
- Überstunden müssen mit den entsprechenden Lohnzuschlägen entschädigt oder mit Freizeit kompensiert werden
- Zwangsarbeit und jede andere unfreiwillige Arbeit ist verboten
- Die Betriebsleitung trägt Sorge, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen auf dem Betrieb intakt bleiben und durch die Mitarbeit nicht gefährdet werden
- Der Zugang zu hygienischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung muss vom Betrieb gewährleistet sein
Bezugsquellen
Ausgewählte Metzgereien, Coop, Reformhäuser und Bioläden, direkt ab Hof, Wochenmärkte
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Mottenfallen & -sprayMenge / Größe
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Zutaten
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