Mehr Insekten in Lebensmitteln in der EU erlaubt
Insekten als Zutat in Lebensmitteln? Seit Kurzem dürfen Hausgrillen und Schimmelkäfer unter dem Überbegriff Novel Foods auf Deine Pizza. Doch das ist nichts Neues: Bestandteile von Insekten werden schon seit Jahren in Lebensmitteln eingesetzt. Wir erklären Dir, warum das so ist und woran Du sie erkennst.
Nach der Zulassung getrockneter Mehlwürmer und Wanderheuschrecken im Jahr 2021 sowie der Hausgrille im Jahr 2022 hat die Europäische Kommission nun die weitere Verwendung von Insekten als Lebensmittel ab 24. Januar 2023 erlaubt. Produkte, die Insekten beinhalten, müssen dabei den Namen der Insektenart in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Zudem ist ein Allergiehinweis Pflicht bei der Kennzeichnung.
Speiseinsekten sind nichts Neues
Insekten gelten als nachhaltige, ressourcenschonende Nahrungsquelle mit einem hohen Proteingehalt. Sie sind außerdem reich an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien und in vielen Ländern schon lange ein fester Bestandteil der Ernährung. Weltweit verzehrt die Bevölkerung bereits circa 2.000 Insektenarten als Lebensmittel. Im Januar hat die EU-Kommission nach vorheriger wissenschaftlicher Bewertung durch die „Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit“ (EFSA) zwei weitere Zutaten, die von Insekten stammen, als Novel Food (neuartige Lebensmittel) anerkannt: das entfettete Pulver der Hausgrille und die Larven des Getreideschimmelkäfers.
Doch so neu ist diese Idee nicht: Inhaltsstoffe aus Insekten werden schon seit vielen Jahren in Kosmetika und Lebensmitteln verwendet. Dazu zählt Karmin, ein roter Farbstoff, welcher aus der Scharlachschildlaus gewonnen wird, und Schellack, ein Ausscheidungsprodukt der Gummischildlaus. Diese Stoffe werden Dir auch unter E120 und E904 in der CodeCheck-App angezeigt.
Vier Insekten als Lebensmittel in der EU erlaubt
Als erste Insekten erhielten der getrocknete gelbe Mehlwurm und die Europäische Wanderheuschrecke 2021 die Zulassung in der EU. Darauf folgte 2022 die Hausgrille, gefroren, getrocknet oder pulverförmig. Die jetzige EU-Verordnung aus dem Jahr 2023 genehmigt nun einem vietnamesischem Unternehmen, teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille (Acheta domesticus) als neues Lebensmittel in der EU zu vertreiben. Die Regelung gilt exklusiv für fünf Jahre. Seit dem 26. Januar 2023 sind auch die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter oder pulverisierter Form erlaubt. Sie dürfen zunächst exklusiv für fünf Jahre von einer niederländischen Firma auf den Markt gebracht werden. Acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel liegen der EU bereits vor und warten auf ihre Genehmigung.
Klare Kennzeichnung von Insekten ist Pflicht
Sind Insekten in einem Lebensmittel enthalten, muss dies laut Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission unmissverständlich auf der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Dabei müssen der lateinische und der deutsche Name sowie die Darreichungsform des Insekts aufgeführt sein. Folgende Angaben kannst Du künftig auf Lebensmittelverpackungen finden:
- Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen): ganz, gefroren bzw. gefriergetrocknet, gemahlen oder als teilweise entfettetes Pulver
- Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) bzw. Buffalowurm: gefroren, getrocknet, gemahlen oder als Paste
- Locusta migratoria (Wanderheuschrecke): gefroren bzw. getrocknet (ohne Flügel und Beine) oder gemahlen
- Larven des Tenebrio molitor (Gelber Mehlwurm): ganz oder gemahlen
Legalisiert ist die Beimischung von Insekten unter anderem in Brot, Brötchen, Teigwaren, Pizza, Frühstückscerealien, Keksen, Soßen, Fleischersatz oder Schokolade. Das Produkt darf dann nicht als vegetarisch oder vegan bezeichnet werden.
Achtung: Für Allergiker:innen und Veganer:innen wird es schwerer
Bei einer Allergie gegen Hausstaubmilben oder Krustentiere ist es lebenswichtig, auf Hausgrillen, Getreideschimmelkäfer und Co. in Lebensmitteln zu achten. Dass Insekten enthalten sind, muss nicht auffallend oder auf der Vorderseite der Verpackung stehen. Es genügt ein Vermerk in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste, dass die betreffende Zutat bei Personen, „die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann“. Dieser ist jedoch verpflichtend. Vor allem im Restaurant oder beim Bäcker könnte dies bei zunehmender Verwendung von Insekten als Zutat für Allergiker:innen problematisch werden. Auch für Veganer:innen ist die Möglichkeit, Insekten als Zutaten schnell und zweifelsfrei zu erkennen, sehr wichtig.
Verbraucherschützer:innen fordern schon jetzt eine deutliche, gut lesbare und verständliche Kennzeichnung auf der Verpackung, zum Beispiel „Kekse mit Insekten" oder "Nudeln mit Insekten". Das findet CodeCheck auch! Bis dahin solltest Du auf Nummer sicher gehen und bei einer vorliegenden Allergie immer nachfragen, ob in einem Lebensmittel Insekten enthalten sind oder nicht.
Quellen
- Amtsblatt der Europäischen Union: Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 zur Hausgrille
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission (19.01.2023): Insekten in Lebensmitteln: die Fakten
- Bundeszentrum für Ernährung (BZFE): Essbare Insekten
- Verbraucherzentrale „Lebensmittelklarheit“: Kennzeichnung von Insekten in Lebensmitteln
- Verbraucherzentrale: Insekten als Lebensmittel – diese sind zugelassen