Gewusst? Alkoholfreies Bier ist gar nicht alkoholfrei …
Eine Umfrage im Auftrag der Organisation „foodwatch“ ergab: Verbraucher fühlen sich von der Bezeichnung „alkoholfrei“ getäuscht. Entgegen der Etikettierung enthält alkoholfreies Bier nämlich einen Restgehalt Alkohol. Das führe in die Irre, so „foodwatch“.
Das Meinungsforschungsinstitut „Emnid“ befragte Verbraucher für „foodwatch“ über ihre Erwartungen, wenn sie alkoholfreies Bier kaufen. Das Ergebnis: Fast 2/3 aller Verbraucher gaben an, unter der Bezeichnung „alkoholfrei“ auch ein vollkommen alkoholfreies Produkt zu erwarten. Auf Bier allerdings trifft das nicht zu. Alkoholfreie Biere haben einen Restalkoholgehalt zwischen 0,2 und 0,5 % – je nach Herstellungsverfahren.
Alkoholarm statt alkoholfrei
„foodwatch“ weist seit Jahren darauf hin, dass die aktuelle Kennzeichnung in ihren Augen nicht ausreicht. Auf eine weitere Frage des Meinungsforschungsinstituts gaben 90% der Verbraucher an, sich eine andere Bezeichnung für alkoholfreie Biere zu wünschen. Ein Vorschlag: Die Kennzeichnung als „alkoholarm“.
Die freiwillige Benennung des Restalkohols, zu der die Brauereien sich vor etwa zwei Jahren bereit erklärten, reiche auf keinen Fall, schreibt „foodwatch“. Oft stehe sie lediglich im Kleingedruckten auf den Flaschen und werde übersehen. Gerade für Menschen, die aus medizinischen Gründen auf Alkohol verzichten wollten, sei eine Bezeichnung als „alkoholfrei“ abzulehnen.
Versteckter Alkohol: Fruchtsäfte & Co.
Das Problem bei einer neuen Bezeichnung für alkoholfreies Bier ist, dass sein Restalkoholgehalt mit dem Alkoholgehalt von Fruchtsäften in etwa vergleichbar ist. Laut einer Tabelle, die der „Focus“ zusammen stellte, liegt das Bier mit 0,2 bis 0,5 Prozent noch unter Kefir (2%) und reifen Bananen (0,6%). Traubensaft ist mit 0,4 % etwa gleich auf, genau wie Kombucha und Sauerkraut (0,5%). Auch in Roggenbrot gibt es einen Restalkoholanteil von immerhin 0,3%. Wenn das alkoholfreie Bier als „alkoholarm“ bezeichnet werden muss – sollte das für die Produkte mit versteckten Alkoholgehalten nicht auch gelten?
Keine medizinische Gefahr für Schwangere
Wie der „Focus“ berichtet, geht vom Restalkoholgehalt in Lebensmitteln keine gesundheitliche Gefahr aus. Studien zeigen, dass sich der Alkoholgehalt im Blutspiegel selbst nach intensivem Genuss von alkoholfreiem Bier kaum ändert (Studie der Universität Freiburg).
Mediziner sehen kein Problem im gelegentlichen Genuss von Getränken mit einem Restalkoholgehalt in der Schwangerschaft – lediglich Menschen mit einem Alkoholproblem sollten auf alkoholfreie Biere verzichten. Dies wird allerdings eher aus psychologischen Gründen empfohlen als aus medizinischen.