Wie wir Titandioxid in Kosmetika bewerten
Titandioxid ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das häufig als weißes Farbpigment verwendet wird. Seit einigen Jahren gibt es Hinweise auf eine zellschädigende und genotoxische Wirkung des Stoffes. Aus diesem Grund ist Titandioxid (E171) seit August 2022 EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff verboten, da Zweifel an der Sicherheit beim Verzehr bestehen. In Kosmetika ist er jedoch weiterhin erlaubt.
Der Stoff ist umstritten, weil er je nach Form und Verwendung unterschiedlich problematisch ist. Vor allem in Form von winzigen Nanopartikeln ist Titandioxid kritisch. Als Nanopartikel bezeichnet man eine Ansammlung von einigen bis einigen tausend Atomen oder Molekülen mit einer typischen Größe im Bereich von 1 bis 100 Nanometern. Zum Vergleich: Ein Nanometer ist ein Millionstel Millimeter (1 nm = 0,000 001 mm) oder ein Milliardstel Meter (1 nm = 0,000 000 001 m), 100 Nanometer sind ein Zehntausendstel Millimeter (100 nm = 0,0001 mm).
Auf den Inhaltsstofflisten trägt die INCI die Bezeichnung Titanium Dioxide bzw. CI77891 und Titanium Dioxide [nano] bzw. CI77891 [nano]. CodeCheck bewertet Titandioxid je nach Partikelgröße und Einsatzform unterschiedlich. Im Folgenden erklären wir dir den Hintergrund für die verschiedenen Bewertungen.
Unsere Bewertung von Titandioxid und Titandioxid [nano]
- Sehr bedenklich
Titandioxid in Nanoform muss in Drogerie- und Kosmetikprodukten mit dem Zusatz [nano] deklariert werden. In diesem Fall stuft CodeCheck den Inhaltsstoff als „sehr bedenklich“ ein und markiert ihn rot. Stoffe dieser winzigen Partikelgröße können in das Körpergewebe eindringen und bergen zusätzliche Risiken für Gesundheit und Umwelt. Die Auswirkungen sind noch wenig erforscht.
- Bedenklich
In Mund- und Lippenpflegeprodukten stufen wir Titandioxid in jeglicher Partikelgröße als „bedenklich“ ein, weil der Inhaltsstoff auf diesem Weg in den Körper gelangen und von ihm aufgenommen werden kann.
- Nur individuelle Bewertung möglich
In Form von großen Partikeln, zum Beispiel als mineralischer UV-Schutz auf der Hautoberfläche, bewerten wir den Stoff mit der Farbe Grau. Das bedeutet, dass „nur (eine) individuelle Bewertung möglich“ ist, denn in dieser Größe gilt Titandioxid als unbedenklich, da es die Hautbarriere nicht überwinden kann.
- Ungeeignet
Wenn du die Verwendung von Titandioxid für dich gänzlich ausschließen möchtest, kannst du den Stoff mit der Filterfunktion aus deinen individuellen Produktvorschlägen ausklammern und dir nur Produkte ohne Titandioxid anzeigen lassen.
- Wähle in der Produktübersicht („Produkte“) die Kosmetikkategorie aus, in der du den Filter aktivieren möchtest, zum Beispiel „Sonnenschutz“, „Zahnpasta” oder „Lippen“.
- Klicke dort auf „Filter“ und füge im Bereich „Stoffe vermeiden“ Titanium Dioxide hinzu. Speichere deine Auswahl und beende sie mit einem Klick auf den Button „Filter hinzufügen“.
- Sobald du den Filter hinzugefügt hast, filtert unsere Datenbank in deiner Anzeige gezielt die Produkte heraus, die Titandioxid enthalten. Alle Produkte, die Titandioxid enthalten, erscheinen dann mit einem roten Warnsymbol in deiner Anzeige und sind damit für dich als „ungeeignet“ markiert.
Einsatz von Titandioxid muss beschränkt werden
Die derzeitigen Zulassungsbeschränkungen für Titandioxid in kosmetischen Mitteln gehen uns noch nicht weit genug. Wir erwarten, dass die EU-Kommission insbesondere den Einsatz in Kinderzahnpasta oder Lippenpflege neu bewertet. Die CodeCheck-App hilft dir schon jetzt, Titandioxid und Titandioxid [nano] in deinen Produkten schnell und einfach zu erkennen und zu vermeiden.
Bleibt Titandioxid in Medikamenten erlaubt?
Die Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln bleibt vorerst erlaubt, da ein schnelles Verbot zu Engpässen in der medizinischen Versorgung führen könnte. Die EU-Kommission hat noch bis Januar 2025 Zeit zu prüfen, ob Titandioxid ein zugelassener Zusatzstoff bleiben soll. In der Zwischenzeit ist die Pharmaindustrie aufgerufen, nach Alternativen für Titandioxid zu forschen, um auf ein mögliches Verbot vorbereitet zu sein.
Anmerkung
CodeCheck bewertet ausschließlich Inhaltsstoffe in Lebensmitteln und Kosmetika. Medikamente unterliegen einer anderen Zulassung und Wirkungsweise und sind von der CodeCheck-Bewertung ausgeschlossen.
Quellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Neubewertung von Titandioxid: BfR zieht ähnliche Schlüsse wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Titandioxid – E171 gilt bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln
- Europäische Kommission: Titandioxid in Lebensmitteln ab Sommer 2022 verboten