Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
Certified Vegan
Energy Star
Glutenfrei-Symbol
Lebensbaum
natürlich - ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe
Ohne Gentechnik
Palm Oil Free - CodeCheck verified
nicht bewertet
Mehr lesenV-Label (vegetarisch)
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Arbeitswelt und Büro, Internet und IT
Bereich
Ökologie
Produkte
Bürogeräte wie Computer, Bildschirme, Drucker, Kopierer, Scanner, Speicher in Rechenzentren, Unternehmensserver, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzwerkgeräte
Kriterien
Labelgeber
Energy Star ist ein internationales freiwilliges Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte, das 1992 vom US-amerikanischen Umweltbundesamt (EPA) gestartet wurde. Durch ein Abkommen mit der US-Regierung nimmt die Europäische Gemeinschaft seit 2002 am Energy Star-Programm teil, soweit sich dieses auf Bürogeräte bezieht.
Labelziele
Ziel des 1992 gegründeten und inzwischen weltweit vergebenen Umweltzeichens ist, besonders energieeffiziente Bürogeräte auszuzeichnen und auf diese Weise Anreize für die Herstellung solcher Produkte zu schaffen.
Labelvergabe
Das Energy-Star-Programm wird in der EU vom Energy-Star-Büro der Europäischen Gemeinschaft (EGESB) verwaltet. Hersteller, die ihre Produkte mit dem Label versehen wollen, führen die Prüfungen von Computern in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Modelle den Energy Star-Anforderungen genügen. Wichtig ist dabei ein besonders geringer Energieverbrauch. Die Prüfergebnisse werden der Europäischen Kommission mitgeteilt.
Mindestens einmal im Jahr muss der Hersteller eine Liste mit den gekennzeichneten Geräten abgeben. Regelmäßige, umfassende und unabhängige Kontrollen sind nicht vorgesehen. Stichproben werden im Rahmen der Marktüberwachung durch Mitgliedstaaten (Bundesländer) durchgeführt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so können Sanktionen verhängt werden, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das einen Anreiz für Hersteller von Bürogeräten bietet, den Energieverbrauch der Geräte zu senken.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Die Labelnehmer melden ihre Geräte, für die sie das Label verwenden wollen, lediglich an und erklären, dass sie die Kriterien einhalten.
Die Kontrollen werden weitgehend durch die Labelnehmer selbst durchgeführt, der Labelgeber prüft nur stichpunktartig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Fach- und Detailhandel
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Gesundheit
Produkte
Glutenfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG). Sie führt das 'Glutenfrei-Symbol' als eingetragenes Warenzeichen in Deutschland und vergibt es an nationale Hersteller glutenfreier Lebensmittel.
Die DZG wurde 1974 als Selbsthilfeorganisation von Eltern erkrankter Kinder gegründet und ist laut eigenen Angaben eine Solidargemeinschaft, in der Menschen, die von Zöliakie und Dermatitis herpetiformis Duhring betroffen sind, Hilfe und Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung finden.
Die DZG hat laut eigenen Angaben etwa 42.000 Mitglieder.
Labelziele
Ziel des seit 1991 vergebenen Labels ist, Lebensmittel kenntlich zu machen, die besonders wenig Gluten, auch Klebereiweiß genannt, enthalten und laut Gesetz als "glutenfrei" bezeichnet werden können.
Das Label soll von Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) betroffenen Menschen helfen, Produkte zu finden, die für sie verträglich sind.
Labelvergabe
Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG) schließt mit interessierten Labelnehmern Lizenzverträge ab, in denen sich diese verpflichten, die Kriterien für die Labelvergabe einzuhalten.
Voraussetzung zur Labelvergabe ist, dass die Produkte laut Gesetz als glutenfrei bezeichnet werden dürfen. Für die Erlaubnis zur Verwendung des Begriffs "glutenfrei" gilt der Grenzwert aus der entsprechenden EU-Verordnung (EU-VO 41-2009) von weniger als 20 ppm, beziehungsweise 20 Milligramm pro Kilogramm.
Bevor das Label vergeben wird, muss der Hersteller eine Laboranalyse vorlegen, die nachweist, dass der Grenzwert unterschritten wird. Diese Analyse muss halbjährlich wiederholt werden. Die DZG prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten selbst, sondern anhand der Laborergebnisse der akkreditierten Labore, die die Hersteller vorlegen.
Der Vergabeprozess wird jeweils auf die Gegebenheiten und Umsetzbarkeiten der Hersteller angepasst. Voraussetzung sind immer der Lizenzvertrag und die Gluten-Analysen als Kontrollmechanismus.
Kommentar
Bei dem Label handelt es sich um ein sogenanntes Clean Label (wörtlich übersetzt: sauberes Etikett). Der Begriff beschreibt, dass bestimmte Stoffe in einem Produkt nicht enthalten sind. Hinter dem Label verbirgt sich ein Zertifizierungsprozess, der sich an der gesetzlichen Vorgabe (Grenzwert) für die Verwendung des Begriffs "Glutenfrei"orientiert.
Verbraucher, die sich an diesem Label orientieren, können davon ausgehen, dass in dem Produkt der gesetzliche Grenzwert von 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm nicht überschritten wird. Der labelgeber prüft dies über die Einsicht in Laborergebnisse akkreditierter Labore, die die Hersteller vorlegen. Das macht das Label glaubwürdig.
Das Label wird nicht bewertet, da es lediglich einen gesetzlich festgelegten Begriff in ein Bildzeichen übersetzt.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Soziales, Fair-Trade
Produkte
Tee, Kaffee, Kräuter, Gewürze
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Ulrich Walter GmbH. Dabei handelt es sich um ein eigentümergeführtes, mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Diepholz.
Die Ulrich Walter GmbH gehört der AUWA Holding GmbH an, deren alleiniger Anteilseigner die Familie Walter ist.
Labelziele
Die Marke Lebensbaum besteht seit 1983. Ziel ist, die Qualität von Produkten mit einer ökologischen Wirtschaftsweise und sozialer Verantwortung zu verbinden.
Verbraucher sollen die Möglichkeit bekommen, nachhaltig, das heißt unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Standards produzierte Produkte erkennen zu können.
Zusätzlich soll der Markt für Bioprodukte in Deutschland gefördert sowie Nachhaltigkeitsstandards in der Branche etabliert und weiterentwickelt werden.
Labelvergabe
Lebensbaum ist sowohl Eigenmarke als auch Firmenname. Es wird somit nur auf Produkte aufgedruckt, die den Richtlinien der Marke entsprechen.
Alle Lebensbaum-Produkte tragen das EU-BIO-Logo und das deutsche BIO-Siegel. Bei der Herstellung der Produkte dürfen daher unter anderem keine chemischen Düngemittel und Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, Tiere müssen artgerecht gehalten werden und der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist verboten.
Über diesen Basisstandard hinaus gelten für die Marke Lebensbaum bestimmte Nachhaltigkeitskriterien. Diese beziehen sich unter anderem auf die sozialen Bedingungen in der Produktion, über das Bio-Siegel hinausgehende ökologische Standards und faire Handelsbeziehungen. Sie werden im Rahmen des selbstauferlegten, sogenannten Integrierten Managementsystems geprüft.
Jährlich wird, je nach Produkt oder Managementstandard, in Bezug auf Qualitätsmanagement (IFS, HACCP), Bioanforderungen (Bioverordnung, Demeter, Bio Suisse, JAS), Umweltmanagement (EMAS) und Sozialanforderungen (Fairtrade, For Life, Lebensbaum-Partnersystem) extern zertifiziert.
Neben den Inspektionen der Öko-Kontrollstellen besuchen Mitarbeiter von Lebensbaum die Lieferanten persönlich und führen Audits vor Ort durch. Naturland prüft als unabhängiger, externer Partner im Auftrag von Lebensbaum die Einhaltung von internationalen Arbeitsstandards und Umweltauflagen. Viele Produkte und Zutaten werden nach Fairtrade-Standards produziert. Die Zertifizierung übernimmt in diesem Fall FLO CERT. Produkte, die das Demeter-Logo tragen, sind nach dem Demeter-Standard zertifiziert. Lebensbaum selbst betreibt das Lebensbaum-Partnersystem, welches sich insbesondere auf die Einhaltung sozialer Arbeitsbedingungen (ILO-Normen) und Umweltstandards konzentriert und durch Lebensbaum selbst sowie Naturland kontrolliert wird.
Lebensbaum als Unternehmen ist unter anderem nach Fairtrade und Demeter zertifiziert und betreibt ein Umweltmanagementsystem (EMAS).
Produkte, die die Standards nicht erfüllen, werden nicht vertrieben.
Kommentar
Lebensbaum ist kein Label, sondern eine Marke der Ulrich Walter GmbH.
Es handelt sich um eine anspruchsvolle Marke, die wesentlich zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Verbesserungen im Anbau und bei der Verarbeitung von Lebensmitteln beiträgt.
Die Kriterien für die Marke werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen die Marke glaubwürdig. Verstößt ein Produkt gegen die Vergabekriterien der Marke, so wird es nicht in das Sortiment aufgenommen, bzw. aus diesem entfernt. Verbraucher können alle Informationen zur Marke kostenlos abrufen.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Gesundheit
Produkte
Fertiggerichte wie Eintöpfe und Suppen
Kriterien
Labelgeber
Labelgeber ist die Campbell’s Germany GmbH, die das Label auf Fertiggerichten der Marke Erasco abbildet. Die Firma Erasco wurde 1996 von Campbells gekauft und der Markenname beibehalten. Die Campbell Soup Company ist ein US-amerikanisches Lebensmittelunternehmen.
Labelziele
Das Label weist Verbraucher darauf hin, dass die bedruckten Fertiggerichte keinerlei Stoffe enthalten, die vom Gesetzgeber dafür zugelassen sind, den Geschmack von Lebensmitteln gezielt zu verstärken.
Labelvergabe
Das Label wird aufgrund der Zutaten in den Produkten erstellt und nicht extern zertifiziert. Die Kontrolle, dass keine Geschmacksverstärker enthalten sind, erfolgt über die Rezepturen. Diese werden ständig weiter entwickelt. Sobald eine Rezepturänderung stattfindet, wird auch die Zutatenliste auf dem Etikett und gegebenenfalls auch das Label angepasst.
Kommentar
Bei dem Label handelt es sich um ein sogenanntes Clean Label (wörtlich übersetzt: sauberes Etikett). Der Begriff beschreibt, dass bestimmte Stoffe in einem Produkt nicht enthalten sind. Hinter dem Label verbirgt sich kein Zertifizierungsprozess, sondern eine Aussage, die sich auf die Rezeptur des Fertiggerichts bezieht. Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet.
Das Label "natürlich - ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" bezieht sich auf den rechtlichen Unterschied zwischen Zusatzstoffen und Zutaten. Demnach wurden keine Zusatzstoffe eingesetzt, die zur Gruppe der Geschmacksverstärker im Sinne des Lebensmittelrechts gehören. Die gesetzlich sehr eng definierten Zusatzstoffe müssen eigens zugelassen und mit ihrer Funktion und ihrer E-Nummer oder ihrem Namen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Derzeit sind mehr als 20 verschiedene Stoffe als Geschmacksverstärker zugelassen.
Gewöhnliche Zutaten können dagegen freier eingesetzt werden. Zu ihnen gehören auch Hefen, Hefeextrakt und andere Lebensmittelzutaten, die den Geschmack der Produkte verstärken können. Sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden, gelten aber rechtlich nicht als „Geschmacksverstärker“. Deswegen ist die Aussage des Labels rechtlich gesehen korrekt. Für Verbraucher ist dieser Unterschied allerdings schwer nachvollziehbar.
Auch wenn die Formulierung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verwendet wurde, heißt das nicht, dass keine weiteren Zusatzstoffe im Produkt enthalten sein können. Es wäre denkbar, dass trotzdem Aromen oder Konservierungsstoffe enthalten sind. Der Begriff „natürlich“ ist lebensmittelrechtlich nämlich nicht definiert. Wie natürlich oder auch naturbelassen das Produkt tatsächlich ist, lässt sich weder aus dem Label noch aus der Zutatenliste ablesen.
Bezugsquellen
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Gesundheit
Produkte
Unter anderem Milch, Käse, Bier, Fleisch, Eier
Kriterien
Labelgeber
Inhaber des Labels ist die Bundesrepublik Deutschland mit dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Ministerium hat den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) beauftragt, die Nutzungslizenzen zu vergeben und zu verwalten. Mitglieder des Verbandes sind unter anderem Landwirte, Verarbeiter, Vermarkter, Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen ebenso wie Berater, Vereine und Privatpersonen.
Labelziele
Das seit 2009 vergebene Label will Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, Produkte zu kaufen, die weitgehend ohne Gentechnik hergestellt und verarbeitet wurden und keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.
Labelvergabe
Die Kriterien zur Nutzung des Labels werden durch das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Branche und Produkt. Die Hersteller beantragen das Label beim Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG). Sie müssen glaubhaft darlegen, dass sie die Voraussetzungen für das Label bei ihren Produkten erfüllen. Dazu füllen sie einen Fragebogen aus und reichen relevante Dokumente und Dokumentationen beziehungsweise Prüfberichte beim VLOG ein.
Ob die Kriterien eingehalten werden, kontrollieren neutrale, vom VLOG geschulte und anerkannte Prüfinstitute. Sie prüfen vor Ort die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des VLOG-Standards. Dazu gehören Betriebskontrollen, die Prüfung von Dokumenten, und die Analyse von Lebens- und Futtermitteln. Zusätzlich kontrollieren die jeweiligen Landesbehörden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung.
Bei Verstößen gegen die Kriterien können der Verband und die zuständige Behörde das Label entziehen.
Kommentar
Das Label hat den Anspruch, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Auswahl von gentechnikfreien Lebensmitteln zu geben. Die Darstellung auf der Webseite und dem Label vermittelt den Eindruck, die Produkte wären gänzlich frei von Gentechnik. Allerdings dürfen bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch die Tiere bis zu einer bestimmten Frist mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden. So dürfen beispielsweise Legehennen bis sechs Wochen vor dem Eierlegen oder Milchkühe bis drei Monate vor dem Melken gentechnisch verändertes Futter erhalten. Für alle anderen Lebensmittel gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent für zufällig entstandene oder nicht vermeidbare Verunreinigungen mit Gentechnik.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig, sie werden risikoabhängig definiert. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können die Standards nur nach einer vorherigen Registrierung im Internet abrufen.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Basiert auf eigenen Nachweis der Hersteller. Selbsterklärung.
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Gesundheit
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
V-Label (vegetarisch)
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Tierwohl, Gesundheit
Produkte
Fleischfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.
Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.
Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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Einschätzung
Dieses Produkt kann Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten. Auf Grund von fehlenden, widersprüchlichen oder unverständlichen Daten ist keine definitive Einschätzung möglich. Es sollte von Personen mit einer veganen Lebensweise nur nach eigener Prüfung der Verpackungsangaben konsumiert werden.
Auf welchen Informationen basiert die Einschätzung?
Dieses Produkt kann Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, weil die Inhaltsstoffe des Produkts nicht oder sehr unvollständig erfasst sind.
Hinweis zur Einschätzung
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die zu einem guten Teil von Nutzern erfasst wurden. Sind die Verpackungsangaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. CodeCheck kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren. Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden. Die Einschätzung beurteilt nicht ob die Inhaltsstoffe oder Produkte in Tierversuchen getestet worden sind.
Was ist vegan?
Veganismus ist eine Lebens- und Ernährungsweise. Dabei wird auf den Konsum von Produkten verzichtet, die tierischen Ursprungs sind oder Bestandteile tierischen Ursprungs beinhalten. Dazu zählen Lebensmittel und Kosmetika, die Inhaltsstoffe aus Fleisch, Fisch, Meerestieren, Milch, Ei und Honig enthalten. Einige Veganer verzichten zusätzlich auf Zoobesuche und den Besuch von Zirkussen mit Tiervorstellungen sowie auf Kleidung zum Beispiel aus Seide oder Leder.
Wieso vegan?
Veganismus wird meistens aus gesundheitlichen Aspekten und ethischer Überzeugung betrieben. Gründe dafür können unter anderem Tierschutz, Tierrecht und Umweltschutz sein. Aber auch nicht vegan lebende Menschen greifen zu veganen Alternativen, um ihren Verbrauch von tierischen Produkten zu reduzieren.
Zutaten
Inhaltsstoffe
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