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da ich Tiere im Haus (Katzen) die auf mein Bett Rumspringen und Schlaffen fühle ich mich sicherer im punkto Higiene
Frischt Wäsche auf.
Duftet gut. Hält nicht lange.
Die Verpackung ist nicht umweltfreundlich und wenn man den Geruch oder den Feinstaub beim sprühen einatmet bekomme ich zumindest immer starken Husten….Also von der Gesundheit her ein absolutes nogo
Riecht sehr angenehm, frischt Wäsche auf
Mir gefällt der Duft dieses Produktes……Bei mir hält er um die 3-5 Stunden auf der Bettwäsche, beim Geruch kann ich mich nicht beschweren.:thumbsup:
Riecht frisch, ersetzt natürlich nicht das Waschen. Nehme es gern für Sachen, welche länger im Schrank liegen und nicht mehr ganz so frisch riechen.
Die Verpackung ist nicht umweltfreundlich und wenn man den Geruch oder den Feinstaub beim sprühen einatmet bekomme ich zumindest immer starken Husten….Also von der Gesundheit her ein absolutes nogo

Inhaltsstoffe

Benzisothiazolinone, Duftstoffe

*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
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Labels & Gütesiegel

nicht bewertet

Label-online (01/2022)
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keine Wertung

Label-online (01/2022)
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Labels und Gütesiegel

Weitere Namen

Grüner Punkt

Beschreibung

Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär, Haus- und Elektrogeräte

Bereich

Firmensiegel

Produkte

Verpackung

Kriterien

Labelgeber
Labelinhaber ist die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wiederum der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG angehört. Die Holding bündelt alle unternehmerischen Aktivitäten des Grünen Punkts. Dazu gehört unter anderem das Verpackungsrecycling, also die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Leichtverpackungen, die Belieferung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen und die Produktion von Rezyklaten, das sind Rohstoffe aus Altplastik.

Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese gibt vor, dass Verkaufsverpackungen durch Hersteller und Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.

Labelziele
Ziel des Labels ist, Verpackungsmaterialien wieder zu verwenden und so Rohstoffe einzusparen. Dadurch sollen Klima und Umwelt entlastet werden.

Labelvergabe
Hersteller und Händler sind seit 1991 verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen. Sie können sich von dieser Pflicht befreien, wenn sie einem Rücknahmesystem wie dem DSD angehören. Gegen eine Gebühr übernimmt das DSD die Aufgabe der Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese Gebühr richtet sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen. Für die Nutzung des Symbols auf den Verpackungen muss eine zusätzliche Lizenzgebühr entrichtet werden. Seit 2009 ist es nicht mehr Pflicht, das Symbol auf Verpackungen anzubringen. Das Rücknahmesystem hat aber weiterhin Bestand.

Kommentar

"Es handelt sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein klassisches Label.

Er ist lediglich ein Symbol dafür, dass die entsprechende Verpackung über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden darf. Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus. Die Müllmenge wird durch den Grünen Punkt nicht verringert.

Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet."

Webseite

Labels und Gütesiegel

Beschreibung

Gesundheit

Bereich

Gesundheit

Produkte

Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich

Kriterien

Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.

Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.

Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.

Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.

Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.

"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.

Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.

Kommentar

Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.

Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.

Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.

Hersteller - und Benutzerdaten

Produktinformationen

Weitere Informationen

Ohne Latex,Ohne Farbstoffe

Kategorie

Wäscheduft & Weichspüler

Menge / Größe

500 ml

Hersteller / Vertrieb

Procter&Gamble International OperationsSA, 47route de Saint-Georges, 1213 Petit-Lancy, Switzerland(EU)

Strichcode-Nummer

Herkunft

Schweiz

Marke

FEBREZE

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Anonym

Letzte Änderung von User

dmdrogeriemarkt

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Lebens & Ernährungsweise

* Aufgrund von Zeitverzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite veröffentlichten Inhaltsstoffe und / oder Nährwerte mit den Angaben auf dem Etikett des Produkts übereinstimmen. Nur die Angaben auf dem Etikett des Produkts sind relevant. Bei Unsicherheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Zutaten

Inhaltsstoffe

Benzisothiazolinone, Duftstoffe

*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Inhaltsstoffe

Funktionen

ANTIMIKROBIELL

Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.

Problematik

Mögliches Sensibilisierung- oder Allergiepotenzial.
Nur eine geringe Konzentration am Arbeitsplatz erlaubt.

Datenquellen

Consumer Products Safety & Quality (CPS&Q). 2008. Classification and Labelling: Chemicals: Annex VI of Directive 67/548/EEC through the 31st ATP.

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

US Environmental Protection Agency (EPA). 2005. Reregistration Eligibility Decision (RED) for Benzisothiazoline-3-one.

Funktionen

ANTIMIKROBIELL

Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.

Problematik

Mögliches Sensibilisierung- oder Allergiepotenzial.
Nur eine geringe Konzentration am Arbeitsplatz erlaubt.

Datenquellen

Consumer Products Safety & Quality (CPS&Q). 2008. Classification and Labelling: Chemicals: Annex VI of Directive 67/548/EEC through the 31st ATP.

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

US Environmental Protection Agency (EPA). 2005. Reregistration Eligibility Decision (RED) for Benzisothiazoline-3-one.

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