Wieder verbotene Weichmacher in Sonnenschutzprodukten
Nachdem „Öko-Test“ im vergangenen Monat verbotene Weichmacher in Kindersonnencremes nachgewiesen hat, haben die Redakteur:innen nun auch Sonnencremes, die nicht ausdrücklich für Kinder ausgelobt sind, ins Visier genommen. Und tatsächlich: Acht von 19 Produkten waren mit den kritischen Stoffen belastet.
- Acht Sonnencremes enthielten Phthalate, drei den verbotenen Weichmacher DnHexP.
- Der Preis ist kein Hinweis auf eine mögliche DnHexP-Belastung. Du kannst sehr günstige Sonnenschutzmittel kaufen, die frei davon sind. Umgekehrt haben die Tester:innen den verbotenen Weichmacher in einem der teuersten Produkte gefunden.
- Die Funde sind kein Grund zur Panik, mahnen aber zur Vorsicht. Grundsätzlich gilt: Kein Sonnenschutz ist keine Lösung. UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs.
In Anlehnung an den kürzlich durchgeführten Test von Sonnenschutzmitteln für Kinder, hat „Öko-Test“ in diesem Test 19 entsprechende Produkte für Erwachsene, das heißt Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfilter von 30, ausschließlich auf Weichmacher untersuchen lassen. Andere Prüfkriterien spielten bei der Bewertung keine Rolle. „Öko-Test“ vergab daher auch kein Gesamturteil, sondern nur ein Testergebnis Phthalate. Die Redaktion weist deshalb auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle Produkte mit einem „sehr guten“ Testergebnis Phthalate auch frei von kritischen UV-Filtern sind. Prüfe deshalb immer vor der Anwendung die Inhaltsstoffe deiner Sonnencreme, zum Beispiel mit der CodeCheck-App. So kannst du schnell und sicher erkennen, ob dein Sonnenschutzmittel bedenkliche Inhaltsstoffe enthält.
„Öko-Test“-Ergebnis Phthalate: „sehr gute“ Produkte
Spuren sind technisch vermeidbar
Der verbotene Weichmacher Di-n-hexyl Phthalat (DnHexP) war, wie schon im Test der Kindersonnencremes, nur in Sonnenschutzmitteln mit dem UV-Filter DHHB als Abbauprodukt nachweisbar. Den höchsten Gehalt maß das von „Öko-Test“ beauftragte Labor im Annemarie Börlind Sun Care Sonnen-Fluid SPF 30. Die darin und in den beiden anderen Produkten von Bevola und Today analysierten DnHexP-Rückstände liegen jedoch in einer Größenordnung, bei der „Öko-Test“ noch von Spuren spricht. Da es sich bei DnHexP jedoch um eine verbotene Substanz handelt, werten die Tester:innen auch Spurengehalte ab. Einige Anbieter gaben an, Rückstände von DnHexP seien „technisch unvermeidbar“ oder es sei „derzeit noch nicht möglich“, die Rohstoffe so zu reinigen, dass DnHexP nicht mehr nachweisbar ist. Allerdings enthalten auch andere Sonnencremes den UV-Filter DHHB und sind dabei frei von DnHexP.
Eine akute Gesundheitsgefährdung geht von den DnHexP-Gehalten, die das Labor in den drei Sonnencremes gefunden hat, nach derzeitigem Forschungsstand nicht aus. Selbst ein Kind müsste sich täglich kiloweise mit den Sonnencremes einschmieren, um in die Nähe bedenklicher Aufnahmemengen über die Haut zu kommen. Das ist zum Glück sehr unwahrscheinlich.
Noch mehr verbotene Weichmacher
Weitere gefundene Weichmacher sind die als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Weichmacher DEHP und DIBP, die das Labor in Spuren in fünf weiteren Sonnencremes nachwies: in der Hawaiian Tropic Satin Protection SPF 30, der Sun d’Or Sonnenmilch LSF 30, der Garnier Ambre Solaire Hydra 24 h Sonnenschutz-Milch LSF 30, der Sunozon Sonnenmilch LSF 30 und in der als Naturkosmetik zertifizierten I+M Sonnenlotion LSF 30. Diese Stoffe sind laut Kosmetikverordnung verboten. Unbeabsichtigt und als Verunreinigung „in technisch unvermeidbaren Konzentrationen“ dürfen solche Stoffe jedoch enthalten sein. So teilte die Firma I+M „Öko-Test“ mit, dass es sich bei den DEHP-Funden in ihrer Lotion nur um eine „ungewollte Migration aus den Verpackungsmaterialien“ handeln könne, da Phthalate in ihren Produkten generell nicht verwendet würden. Die Tester:innen werten trotzdem ab, weil sie bereits geringe Spuren dieser verbotenen Substanzen kritisch sehen.
Nicht verboten nach der Kosmetikverordnung und damit für „Öko-Test“ kein Grund zur Abwertung ist der Inhaltsstoff DINP, den das Labor in Spuren in den Produkten von Annemarie Börlind und Sundance nachwies. Für Kinder sieht die EU-Chemikalienverordnung REACH übrigens einen Grenzwert für DINP vor. Dieser liegt jedoch deutlich über den analysierten Gehalten.
„Öko-Test“-Ergebnis Phthalate: „befriedigende“ Produkte
Weitere kritische UV-Filter: Homosalat und Octocrylen
Obwohl „Öko-Test“ für diesen Test nur die Weichmacher analysieren ließ und bewertete, fielen den Tester:innen beim Vergleich der Deklaration Stoffe auf, die sie bei einem ihrer üblichen und umfangreichen Kosmetiktests abwerten würden. So enthalten die Hawaiian Tropic-Sonnencreme und die Vichy Capital Soleil Gel-Milch SPF 30 die bedenklichen UV-Filter Homosalat und Octocrylen, die unter Hormonverdacht stehen. Octocrylen findest du auch in der Sonnenmilch von Lancaster und der Garnier Ambre Solaire Hydra 24 h Sonnenschutz-Milch LSF 30. Dieser UV-Filter kann den Stoff Benzophenon bilden, der in der EU als „krebserregend“ eingestuft ist. Außerdem ist er in einigen Ländern aus Umweltschutzgründen verboten, da er unter anderem Korallen schädigt.
Die Testsiegerprodukte, die Testtabelle und das Gesamtergebnis findest du im Detail im ePaper von „Öko-Test“.
Weiterführende CodeCheck-Links
- Kindersonnencremes im „Öko-Test“: Verbotener Weichmacher in Sonnenschutzmitteln für Kinder
- INCI im CodeCheck: DHHB: Ist der UV-Filter gesundheitsschädlich?
- Schädliche UV-Filter: EU verbietet krebserregendes Benzophenon