Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
CO2 Fußabdruck
Labels & Gütesiegel
Der grüne Punkt
Bio-Siegel
EU-Bio-Logo
Labels und Gütesiegel
Weitere Namen
Grüner Punkt
Beschreibung
Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär, Haus- und Elektrogeräte
Bereich
Firmensiegel
Produkte
Verpackung
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wiederum der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG angehört. Die Holding bündelt alle unternehmerischen Aktivitäten des Grünen Punkts. Dazu gehört unter anderem das Verpackungsrecycling, also die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Leichtverpackungen, die Belieferung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen und die Produktion von Rezyklaten, das sind Rohstoffe aus Altplastik.
Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese gibt vor, dass Verkaufsverpackungen durch Hersteller und Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Verpackungsmaterialien wieder zu verwenden und so Rohstoffe einzusparen. Dadurch sollen Klima und Umwelt entlastet werden.
Labelvergabe
Hersteller und Händler sind seit 1991 verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen. Sie können sich von dieser Pflicht befreien, wenn sie einem Rücknahmesystem wie dem DSD angehören. Gegen eine Gebühr übernimmt das DSD die Aufgabe der Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese Gebühr richtet sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen. Für die Nutzung des Symbols auf den Verpackungen muss eine zusätzliche Lizenzgebühr entrichtet werden. Seit 2009 ist es nicht mehr Pflicht, das Symbol auf Verpackungen anzubringen. Das Rücknahmesystem hat aber weiterhin Bestand.
Kommentar
"Es handelt sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein klassisches Label.
Er ist lediglich ein Symbol dafür, dass die entsprechende Verpackung über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden darf. Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus. Die Müllmenge wird durch den Grünen Punkt nicht verringert.
Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet."
Webseite
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
Deutsches Bio-Siegel
Beschreibung
Staatliches Gütesiegel der Bundesrepublik Deutschland für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Tierwohl
Produkte
Fleischprodukte, Käse, Milch, Eier, Salat, Obst, Getreideprodukte, Gewürze
Kriterien
Labelgeber
Herausgeber des Bio-Siegels ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die geplante Nutzung des Siegels muss der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.
Labelziele
Ziel des seit 2001 vergebenen Labels ist, die biologische Landwirtschaft über klar definierte Regeln zu fördern.
Labelvergabe
Das Bio-Siegel kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA). Es gelten dieselben Kriterien, wie für das EU-Bio-Logo. Der Aufdruck des Bio-Siegels ist freiwillig. Es kann zusätzlich zum EU-Bio-Siegel verwendet werden. Dann genügt es, zu jedem angemeldeten Produkt ein Musteretikett mit dem Bio-Siegel und der Nummer der Kontrollstelle, die den letzten Aufbereitungsschritt zertifziert hat, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu senden.
Für das EU-Bio-Logo gelten die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden, bevor sie das Label nutzen dürfen. Um das Label zu erhalten, müssen sie ausführlich darlegen und nachweisen, dass sie alle vorgeschriebenen Produktionsvorschriften einhalten.
Mindestens einmal jährlich wird jeder Labelnehmer von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.
Labelnehmer, die gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, erhalten Auflagen. In schwerwiegenden Fällen kann ihnen das Label entzogen werden.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt.
Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Detailhandel, Reformhäuser
Webseite
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
EU-Bio_Siegel
Beschreibung
Staatliches Gütesiegel der EU-Kommission für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Tierwohl
Produkte
Fleischprodukte, Käse, Milch, Eier, Salat, Obst, Getreideprodukte, Gewürze
Kriterien
Labelgeber
Herausgeber des EU-Bio-Logos ist die Europäische Union. In Deutschland vergeben die staatlich zugelassenen Kontrollstellen das Label an die Betriebe.
Labelziele
Ziel des seit 2010 bestehenden Labels ist, die biologische Landwirtschaft über klar definierte Regeln zu fördern.
Labelvergabe
Die Kriterien für die Labelvergabe werden durch die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau definiert. Das Label ist für vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, Pflicht. Die Verwendung des Logos auf Produkten aus Ländern außerhalb der EU ist freiwillig. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA).
Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden, bevor sie das Label nutzen dürfen. Um das Label zu erhalten, müssen sie ausführlich darlegen und nachweisen, dass sie alle vorgeschriebenen Produktionsvorschriften einhalten. Mindestens einmal jährlich wird jeder Labelnehmer von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.
Labelnehmer, die gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, erhalten Auflagen. In schwerwiegenden Fällen kann ihnen das Label entzogen werden.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt.
Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Bioläden und Reformhäuser
Webseite
Produktinformationen
Weitere Informationen
Kategorie
CalciumMenge / Größe
Hersteller / Vertrieb
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Herkunft
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Produkt bearbeitenLebens & Ernährungsweise
Zutaten
Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Nährwerte - Prozent der empfohlenen Tagesdosis
Kalorien |
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2% |
Eiweiß |
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2% |
Fett |
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1% |
Kohlenhydrate |
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16% |
Zucker |
|
61% |
Inhaltsstoffe
Datenquellen
Die Verbraucher Initiative e.V., www.zusatzstoffe-online.de (14.02.2020)
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Warum braucht der Klima Score Deine Unterstützung?
In vielen Ländern sind sogenannte Lebensmittelampeln bereits Pflicht. Sie geben Auskunft über den Gehalt an Zucker, Fett oder Nährstoffen in einem Produkt.Wir von CodeCheck wünschen uns, dass dies auch für die Menge an CO2e-Emissionen gilt, die ein Produkt während seines Lebenszyklus verursacht.Dies würde uns allen ermöglichen, die Klimaauswirkungen von Lebensmitteln direkt im Supermarkt zu sehen, sie zu vergleichen und klimafreundliche Optionen wählen zu können.Es kann noch Jahre dauern, bis es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese Informationen auf der Packung zu zeigen.
Aber wir wollen nicht warten und nehmen die Sache selbst in die Hand.
Und was machen CodeCheck und Eaternity?
CodeCheck und Eaternity arbeiten zusammen, um einen Klima Score für Lebensmittel anzeigen zu können. Da das eine Menge Arbeit ist, können wir den Klima-Score bisher nur für eine begrenzte Anzahl von Produkten bereitstellen. Aber Du kannst uns helfen. Stimme für die Lebensmittel, die Du am meisten konsumierst und hilf uns den Klima Score immer besser und relevanter zu machen.
Du kannst darüber hinaus auch mit Lebensmittelherstellern in Kontakt treten und sie bitten, ihre Produktinformationen auf CodeCheck zu aktualisieren oder die CO2e-Informationen mit Eaternity zu verifizieren.