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Inhaltsstoffe

maltodextrin, retinyl acetate, cyanocobalamin

*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
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Labels & Gütesiegel

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Labels und Gütesiegel

Beschreibung

Essen und Trinken

Bereich

Gesundheit

Produkte

Glutenfreie Lebensmittel

Kriterien

Labelgeber
Labelinhaber ist die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG). Sie führt das 'Glutenfrei-Symbol' als eingetragenes Warenzeichen in Deutschland und vergibt es an nationale Hersteller glutenfreier Lebensmittel.

Die DZG wurde 1974 als Selbsthilfeorganisation von Eltern erkrankter Kinder gegründet und ist laut eigenen Angaben eine Solidargemeinschaft, in der Menschen, die von Zöliakie und Dermatitis herpetiformis Duhring betroffen sind, Hilfe und Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung finden.

Die DZG hat laut eigenen Angaben etwa 42.000 Mitglieder.

Labelziele
Ziel des seit 1991 vergebenen Labels ist, Lebensmittel kenntlich zu machen, die besonders wenig Gluten, auch Klebereiweiß genannt, enthalten und laut Gesetz als "glutenfrei" bezeichnet werden können.

Das Label soll von Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) betroffenen Menschen helfen, Produkte zu finden, die für sie verträglich sind.

Labelvergabe
Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG) schließt mit interessierten Labelnehmern Lizenzverträge ab, in denen sich diese verpflichten, die Kriterien für die Labelvergabe einzuhalten.

Voraussetzung zur Labelvergabe ist, dass die Produkte laut Gesetz als glutenfrei bezeichnet werden dürfen. Für die Erlaubnis zur Verwendung des Begriffs "glutenfrei" gilt der Grenzwert aus der entsprechenden EU-Verordnung (EU-VO 41-2009) von weniger als 20 ppm, beziehungsweise 20 Milligramm pro Kilogramm.

Bevor das Label vergeben wird, muss der Hersteller eine Laboranalyse vorlegen, die nachweist, dass der Grenzwert unterschritten wird. Diese Analyse muss halbjährlich wiederholt werden. Die DZG prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten selbst, sondern anhand der Laborergebnisse der akkreditierten Labore, die die Hersteller vorlegen.

Der Vergabeprozess wird jeweils auf die Gegebenheiten und Umsetzbarkeiten der Hersteller angepasst. Voraussetzung sind immer der Lizenzvertrag und die Gluten-Analysen als Kontrollmechanismus.

Kommentar

Bei dem Label handelt es sich um ein sogenanntes Clean Label (wörtlich übersetzt: sauberes Etikett). Der Begriff beschreibt, dass bestimmte Stoffe in einem Produkt nicht enthalten sind. Hinter dem Label verbirgt sich ein Zertifizierungsprozess, der sich an der gesetzlichen Vorgabe (Grenzwert) für die Verwendung des Begriffs "Glutenfrei"orientiert.

Verbraucher, die sich an diesem Label orientieren, können davon ausgehen, dass in dem Produkt der gesetzliche Grenzwert von 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm nicht überschritten wird. Der labelgeber prüft dies über die Einsicht in Laborergebnisse akkreditierter Labore, die die Hersteller vorlegen. Das macht das Label glaubwürdig.

Das Label wird nicht bewertet, da es lediglich einen gesetzlich festgelegten Begriff in ein Bildzeichen übersetzt.

Webseite

Labels und Gütesiegel

Beschreibung

Essen und Trinken

Bereich

Ökologie, Gesundheit

Produkte

Unter anderem Milch, Käse, Bier, Fleisch, Eier

Kriterien

Labelgeber
Inhaber des Labels ist die Bundesrepublik Deutschland mit dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Ministerium hat den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) beauftragt, die Nutzungslizenzen zu vergeben und zu verwalten. Mitglieder des Verbandes sind unter anderem Landwirte, Verarbeiter, Vermarkter, Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen ebenso wie Berater, Vereine und Privatpersonen.

Labelziele
Das seit 2009 vergebene Label will Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, Produkte zu kaufen, die weitgehend ohne Gentechnik hergestellt und verarbeitet wurden und keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.

Labelvergabe
Die Kriterien zur Nutzung des Labels werden durch das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Branche und Produkt. Die Hersteller beantragen das Label beim Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG). Sie müssen glaubhaft darlegen, dass sie die Voraussetzungen für das Label bei ihren Produkten erfüllen. Dazu füllen sie einen Fragebogen aus und reichen relevante Dokumente und Dokumentationen beziehungsweise Prüfberichte beim VLOG ein.

Ob die Kriterien eingehalten werden, kontrollieren neutrale, vom VLOG geschulte und anerkannte Prüfinstitute. Sie prüfen vor Ort die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des VLOG-Standards. Dazu gehören Betriebskontrollen, die Prüfung von Dokumenten, und die Analyse von Lebens- und Futtermitteln. Zusätzlich kontrollieren die jeweiligen Landesbehörden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung.

Bei Verstößen gegen die Kriterien können der Verband und die zuständige Behörde das Label entziehen.

Kommentar

Das Label hat den Anspruch, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Auswahl von gentechnikfreien Lebensmitteln zu geben. Die Darstellung auf der Webseite und dem Label vermittelt den Eindruck, die Produkte wären gänzlich frei von Gentechnik. Allerdings dürfen bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch die Tiere bis zu einer bestimmten Frist mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden. So dürfen beispielsweise Legehennen bis sechs Wochen vor dem Eierlegen oder Milchkühe bis drei Monate vor dem Melken gentechnisch verändertes Futter erhalten. Für alle anderen Lebensmittel gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent für zufällig entstandene oder nicht vermeidbare Verunreinigungen mit Gentechnik.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig, sie werden risikoabhängig definiert. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können die Standards nur nach einer vorherigen Registrierung im Internet abrufen.

Webseite

Labels und Gütesiegel

Frühere Namen

V-Label (vegan)

Beschreibung

Essen und Trinken

Bereich

Tierwohl, Gesundheit

Produkte

Fleischfreie Lebensmittel

Kriterien

Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.

Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).

Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.

Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).

Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.

Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.

Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.

Kommentar

Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Webseite

Hersteller - und Benutzerdaten

Produktinformationen

Weitere Informationen

Kategorie

Kuren & Masken

Menge / Größe

Hersteller / Vertrieb

Strichcode-Nummer

Herkunft

Marke

Herbal Essences

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Lebens & Ernährungsweise

Einschätzung

Dieses Produkt ist vegan. Es ist für Personen mit einer veganen Lebensweise geeignet.

Auf welchen Informationen basiert die Einschätzung?

Dieses Produkt wird als vegan erkannt, weil das Label „V-Label vegan“ das Produkt als vegan ausweist.

Hinweis zur Einschätzung

Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die zu einem guten Teil von Nutzern erfasst wurden. Sind die Verpackungsangaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. CodeCheck kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren. Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden. Die Einschätzung beurteilt nicht ob die Inhaltsstoffe oder Produkte in Tierversuchen getestet worden sind.

Was ist vegan?

Veganismus ist eine Lebens- und Ernährungsweise. Dabei wird auf den Konsum von Produkten verzichtet, die tierischen Ursprungs sind oder Bestandteile tierischen Ursprungs beinhalten. Dazu zählen Lebensmittel und Kosmetika, die Inhaltsstoffe aus Fleisch, Fisch, Meerestieren, Milch, Ei und Honig enthalten. Einige Veganer verzichten zusätzlich auf Zoobesuche und den Besuch von Zirkussen mit Tiervorstellungen sowie auf Kleidung zum Beispiel aus Seide oder Leder.

Wieso vegan?

Veganismus wird meistens aus gesundheitlichen Aspekten und ethischer Überzeugung betrieben. Gründe dafür können unter anderem Tierschutz, Tierrecht und Umweltschutz sein. Aber auch nicht vegan lebende Menschen greifen zu veganen Alternativen, um ihren Verbrauch von tierischen Produkten zu reduzieren.

* Aufgrund von Zeitverzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite veröffentlichten Inhaltsstoffe und / oder Nährwerte mit den Angaben auf dem Etikett des Produkts übereinstimmen. Nur die Angaben auf dem Etikett des Produkts sind relevant. Bei Unsicherheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Zutaten

Inhaltsstoffe

maltodextrin, retinyl acetate, cyanocobalamin

*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Inhaltsstoffe

Funktionen

HAUTPFLEGEND

Hält die Haut in einem guten Zustand.

Problematik

Die Verwendung von Retinol (Vitamin A) sollte in Hand- und Gesichtscremes beschränkt und in Lippen- und Körperpflegeprodukten nicht verwendet werden, da die maximale tägliche Aufnahme von 3 mg pro Tag für einen Erwachsenen durch Lebensmittel gedeckt sein und nicht überschritten werden sollte.

Datenquellen

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Vitamin A: Aufnahme über kosmetische Mittel sollte begrenzt werden. 31. Januar 2014

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

Europäische Kommission. (2023). Verordnung (EU) .../... der Kommission vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrin wirksamen Eigenschaften in kosmetischen Mitteln._update 23 November 2023

Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS). Meinung zu Vitamin A (SCCS/1576/16). 6. Oktober 2016

Funktionen

HAUTPFLEGEND

Hält die Haut in einem guten Zustand.

Datenquellen

Codecheck: Zu diesem(n) Stoff(en) liegen keine negativen Einschätzungen und Informationen bezüglich der Wirkung auf die Gesundheit vor, die eine Abwertung nach sich ziehen würden.

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

Funktionen

ABSORBIEREND

Nimmt wasser- und/oder öllösliche aufgelöste oder fein dispergierte Stoffe auf.

BINDEND

Sorgt für Kohäsion in kosmetischen Mitteln.

EMULSIONSSTABILISIEREND

Unterstützt die Emulsionsbildung und verbessert die Emulsionsbeständigkeit und -haltbarkeit.

FILMBILDEND

Bildet beim Auftragen einen zusammenhängenden Film auf Haut, Haar oder Nägeln.

HAARKONDITIONIEREND

Macht das Haar leicht kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und/oder verleiht ihm Volumen, Geschmeidigkeit, Glanz usw.

HAUTPFLEGEND

Hält die Haut in einem guten Zustand.

Datenquellen

Codecheck: Zu diesem(n) Stoff(en) liegen keine negativen Einschätzungen und Informationen bezüglich der Wirkung auf die Gesundheit vor, die eine Abwertung nach sich ziehen würden.

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

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Hält die Haut in einem guten Zustand.

Problematik

Die Verwendung von Retinol (Vitamin A) sollte in Hand- und Gesichtscremes beschränkt und in Lippen- und Körperpflegeprodukten nicht verwendet werden, da die maximale tägliche Aufnahme von 3 mg pro Tag für einen Erwachsenen durch Lebensmittel gedeckt sein und nicht überschritten werden sollte.

Datenquellen

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Vitamin A: Aufnahme über kosmetische Mittel sollte begrenzt werden. 31. Januar 2014

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

Europäische Kommission. (2023). Verordnung (EU) .../... der Kommission vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrin wirksamen Eigenschaften in kosmetischen Mitteln._update 23 November 2023

Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS). Meinung zu Vitamin A (SCCS/1576/16). 6. Oktober 2016

Funktionen

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Hält die Haut in einem guten Zustand.

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