Chips und Salzgebäck / Fettgehalt, Zuckerarten, Allergene (Haselnuss, Erdnuss, Sellerie, Soja und Lupine), GVO, Salz und Deklaration
Anzahl untersuchte Proben: 30 beanstandet: 10
Anzahl untersuchte Proben: 30 beanstandet: 10
Beanstandungsgründe: Zusammensetzung (5), Etikettierung (6)
Ausgangslage
Chips und Salzgebäck sind beliebte Party- und Fernseh-
abend-Snacks. Ihr Fettanteil und Salzgehalt ist oft recht
hoch. So enthalten normale Kartoffelchips 30-40% Fett
und bis zu 40 g/kg Kochsalz. Der Genuss dieser Snacks
sollte deshalb im Sinne der gesunden Ernährung eher
massvoll erfolgen.
Untersuchungsziele
Chips und Salzgebäck enthalten im Wesentlichen Kartof-
feln, Mais- oder Weizenmehl, Pflanzenöle, Salz und/oder
Gewürze. Die Kampagne hatte zum Ziel, die Proben bezüglich Fett-, Zucker- und Salzgehalt zu
prüfen, sowie nach GVO- und Allergenspuren zu fahnden.
Gesetzliche Grundlagen
Für Allergene gibt es gemäss Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) Art. 8 folgende
Regelungen:
Zutaten (Lebensmittel und Zusatzstoffe), die allergene oder andere unerwünschte Reaktionen
auslösende Stoffe (nach Anhang 1) sind oder aus solchen gewonnen wurden, müssen in jedem
Fall im Verzeichnis der Zutaten deutlich bezeichnet werden. Auf diese Zutaten muss auch dann
hingewiesen werden, wenn sie nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern unbeabsichtigt in
ein anderes Lebensmittel gelangt sind (unbeabsichtigte Vermischungen oder Kontaminationen),
sofern ihr Anteil, z.B. im Falle von Erdnuss, 1 g pro Kilogramm oder Liter genussfertiges Le-
bensmittel übersteigen könnte. Hinweise, wie „kann Erdnuss enthalten“, sind unmittelbar nach
dem Verzeichnis der Zutaten anzubringen.
Die verantwortliche Person muss belegen können, dass alle im Rahmen der guten Herstel-
lungspraxis gebotenen Massnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten Vermischungen
zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
Die Angaben auf der Verpackung müssen korrekt sein (Täuschungsverbot, LGV Art. 10). Weiter
gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der LKV.
Probenbeschreibung
In sechs verschiedenen Geschäften in Basel und einem Produktionsbetrieb im Kanton Aargau
wurden zehn Kartoffel-, zwei Maischips und 18 andere Salzgebäckarten, wie Salzbrezel,
-stangen, -sticks, -crackers und Blätterteigsnacks erhoben.
Prüfverfahren
Zur Bestimmung des Fettgehalts wurden die Proben mit Salzsäure in Gegenwart von Toluol
aufgeschlossen und das Fett zugleich extrahiert. Ein Aliquot der organischen Phase wurde im
Stickstoffstrom eingedampft und der Fettrückstand gewogen. Laktose und andere Zuckerarten
wurden mittels Ionenchromatographie (Anionenaustauscher) quantitativ bestimmt. Mittels real-
time PCR-Verfahren wurde nach den Allergenen Haselnuss, Erdnuss, Sellerie, Soja und Lupine
sowie nach dem 35S-Promotor und NOS-Terminator, welche GVO-Pflanzen enthalten können,
gescreent. Der Natrium- und Jodgehalt wurde mittels ICP-MS bestimmt.
Kant. Laboratorium BS Seite 2 von 2
Ergebnisse und Massnahmen
Fette
Die Fettgehalte lagen im Bereich von 5% (Salzsticks) bis 35% (Salzchips). Die Fettanalysen
zeigten keine unzulässig grossen Abweichungen zum deklarierten Gehalt. Keine Probe musste
diesbezüglich beanstandet werden.
Zucker
Die Zuckermengen, welche auf 15 Proben deklariert wurden, konnten durch unsere Analysen
nicht immer bestätigt werden. Fünf Proben zeigten Abweichungen zum deklarierten Wert, wel-
che nicht toleriert werden konnten. Die Proben wurden beanstandet. Milchbestandteile waren
gemäss Deklaration in neun Proben enthalten. Laktose konnte nur in diesen Proben in rele-
vanten Mengen nachgewiesen werden.
Allergene
Auf den Etiketten von zwölf Proben waren Hinweise für Allergiker, wie z.B. „kann Spuren von
Haselnüssen enthalten“, zu lesen. Die Allergene Haselnuss, Erdnuss, Sellerie, Soja und Lupine
konnten in den Proben (mit oder ohne Hinweis) nicht oder nur in kleinsten Spuren (< 0.01%)
nachgewiesen werden. Es musste somit keine Probe diesbezüglich beanstandet werden.
Gentechnisch veränderte Organismen
Neun Produkte wurden auf Anteile an GVO untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass auch bei
der Herstellung von Snacks mit Maisanteilen keine gentechnisch veränderten Rohmaterialien
eingesetzt werden.
Natrium
Ernährungsvereinigungen empfehlen, nicht mehr als 6 g Salz (respektive 2.4 g Natrium) pro
Tag zu konsumieren. Die 20 untersuchten Snacks enthielten einen Natrium-Gehalt von 4 bis 16
g/kg (durchschnittlich rund 8 g/kg), was einem Kochsalzgehalt von 10 bis 40 g/kg entspricht. Die
Angaben der Nährwertkennzeichnungen waren diesbezüglich korrekt.
Jod
In drei Produkten konnte rund 0.5 mg/kg Jod nachgewiesen werden. Jodiertes Salz ist nach
Ablauf der Übergangsfrist am 1. April 2010 als solches zu deklarieren. Eine Probe deklarierte
das Salz bereits als „jodiertes Salz“.
Deklaration
Wegen Deklarationsmängeln kam es zu sechs Beanstandungen: Zwei Etiketten waren fast un-
leserlich gedruckt. Vier Proben hoben eine Zutat speziell hervor, ohne die Menge in der Zuta-
tenliste zu deklarieren (QUID). Das Produktionsland einer Probe war nicht eindeutig.
Schlussfolgerungen
Die Beanstandungsquote lag, wie bereits bei der letzten Untersuchung im Jahr 2003, bei rund
30%. Weitere Kontrollen sind vorgesehen.
Gemeinsame Kampagne der Kantone Basel-Stadt (Schwerpunktslabor), Aargau und Basel-Landschaft