Augen auf beim Grillfleisch-Kauf
Aufgetautes Grillfleisch: Bessere Kennzeichnung gefordert
Steak, Schwenkbraten und Co. waren vielleicht schon mal eingefroren. Das können Kunden aber so nicht erkennen. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen eine lückenlose Kennzeichnung für aufgetautes Fleisch. Denn Metzger müssen nur darauf hinweisen, wenn das Fleisch nach dem Würzen oder Zerkleinern eingefroren wurde.
Schwenkbraten, Hackfleisch oder mariniertes Steak - nicht jedes Grillgut, was beim Metzger oder im Supermarkt unverpackt über die Ladentheke geht, ist wirklich frisch. Denn häufig war das Ausgangsmaterial schon mal eingefroren und muss demnach nicht als Auftauware gekennzeichnet werden. "Der Haken daran ist, dass man den Hinweis nur dann erhält, wenn das Fleisch nach der Herstellung, also nach der Zerkleinerung oder nach dem Würzen, eingefroren wurde und aufgetaut in der Frischtheke liegt", sagt Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen.
Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine Kennzeichnungspflicht für alle Fleischzubereitungen aus aufgetautem Fleisch - egal ob es vor oder nach der Herstellung tiefgefroren wurde. Denn bei jedem Auftauen verliert das Fleisch Flüssigkeit, wodurch es immer trockener und zäher werden kann.
Ablehnung beim Fleischer-Verband
Der Deutsche Fleischer-Verband sieht die derzeitige Regelung bei loser Ware als ausreichend an. "Der interessierte Verbraucher hat gerade bei loser Ware an der Theke die Möglichkeit, sich über Herkunft, Herstellung, Zubereitung, Würzung oder die Verwendung oder Lagerung im Haushalt umfassend zu informieren", so Dr. Wolfgang Lutz, Mitglied der Geschäftsleitung.
Bei Geflügelfleisch sind die Vorgaben verbraucherfreundlicher: "Frisches Geflügelfleisch" darf zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein. Dies gilt auch für Zubereitungen wie Geflügelspieße oder marinierte Teile.
von Eva-Maria Berg