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*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
CO2 Fußabdruck
Labels & Gütesiegel
PEFC
Der grüne Punkt
Dermatologisch getestet
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Arbeitswelt und Büro, Bauen und Wohnen, Natur und Garten
Bereich
Ökologie
Produkte
Papierprodukte, Zellstoffprodukte, Office-Papiere, Druckerzeugnisse, Schreibgeräte, Büromöbel, Verpackungen, Holz, Holzfußböden, Bauholz, Möbel, Spielzeug, Energieholz, Gartenholz, Brennholz, Rohholz, Spielgeräte aus Holz
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist der PEFC Council. PEFC Deutschland e. V. ist für das Label in Deutschland verantwortlich. PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung "Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes", übersetzt: "Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen". Gegründet wurde der PEFC von Waldbesitzerverbänden und der Forstindustrie. Vergeben wird das Label seit dem Jahr 2000. Weltweit wurden bislang nach Angaben des Vereins rund 250 Millionen Hektar Waldfläche PEFC-zertifiziert, in Deutschland mehr als sieben Millionen Hektar und damit rund zwei Drittel der Waldbestände.
Labelziele
Ziel des PEFC Labels ist, die Waldbewirtschaftung im Hinblick auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Standards zu verbessern. Gleichzeitig soll das Label ein Marketinginstrument sein, um das Image der Forstwirtschaft zu verbessern. Das Label bezeichnet sich selbst als eine Art "Wald-TÜV".
Labelvergabe
Unternehmen, die mit Holz handeln, beauftragen einen Zertifizierungsbetrieb, sie zu prüfen. Dieser Betrieb muss unabhängig akkreditiert und von PEFC zugelassen sein. Der Zertifzierer begutachtet das Unternehmen und stellt bei zufriedenstellendem Ergebnis ein sogenanntes Chain-of-Custody-Zertifikat (Zertifizierung der Produktkette) aus. Dieses Zertifikat gilt für fünf Jahre. Darüber hinaus kontrollieren unabhängige Gutachter jährlich bei einem Teil der Betriebe, ob sie die Vergabekriterien einhalten. Dazu prüfen sie unter anderem Rechnungen, Lieferscheine und Nachweise über interne Kontrollen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten. Wenn die Kontrolle zufriedenstellend verläuft, wird das Zertifikat verlängert. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden im Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Waldbesitzer können das Label erhalten, wenn in ihrer Region ein sogenannter Waldbericht erstellt wurde und sie sich verpflichten, dessen Standards einzuhalten. Der Waldbericht wird von einer Arbeitsgruppe erstellt, der Waldbesitzer angehören, die aber zusätzlich auch Interessensgruppen wie Umweltverbände und Behörden einbinden. Der Waldbericht muss die Vorgaben für nachhaltige Waldbewirtschaftung des PEFC erfüllen, was von unabhängigen Zertifizierern kontrolliert wird. Diese vergeben im Anschluss an eine erfolgreiche Kontrolle ein Zertifikat. Jeder Waldbesitzer in der Region kann das PEFC-Label nutzen, wenn er eine Gebühr bezahlt. Jährliche stichprobenartige Kontrollen bei den verschiedenen Waldbesitzern stellen sicher, dass sie die Kriterien einhalten.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das sowohl zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und beim Handel von Holz beiträgt, als auch nach eigenen Angaben soziale Aspekte berücksichtigt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Die Kontrollen sind unabhängig, finden allerdings nur stichprobenartig statt. Dies gilt vor allem für Waldbesitzer. Deshalb sind die Kontrollen nicht umfassend genug.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Fach- und Detailhandel
Webseite
Labels und Gütesiegel
Weitere Namen
Grüner Punkt
Beschreibung
Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär, Haus- und Elektrogeräte
Bereich
Firmensiegel
Produkte
Verpackung
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wiederum der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG angehört. Die Holding bündelt alle unternehmerischen Aktivitäten des Grünen Punkts. Dazu gehört unter anderem das Verpackungsrecycling, also die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Leichtverpackungen, die Belieferung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen und die Produktion von Rezyklaten, das sind Rohstoffe aus Altplastik.
Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese gibt vor, dass Verkaufsverpackungen durch Hersteller und Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Verpackungsmaterialien wieder zu verwenden und so Rohstoffe einzusparen. Dadurch sollen Klima und Umwelt entlastet werden.
Labelvergabe
Hersteller und Händler sind seit 1991 verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen. Sie können sich von dieser Pflicht befreien, wenn sie einem Rücknahmesystem wie dem DSD angehören. Gegen eine Gebühr übernimmt das DSD die Aufgabe der Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese Gebühr richtet sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen. Für die Nutzung des Symbols auf den Verpackungen muss eine zusätzliche Lizenzgebühr entrichtet werden. Seit 2009 ist es nicht mehr Pflicht, das Symbol auf Verpackungen anzubringen. Das Rücknahmesystem hat aber weiterhin Bestand.
Kommentar
"Es handelt sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein klassisches Label.
Er ist lediglich ein Symbol dafür, dass die entsprechende Verpackung über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden darf. Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus. Die Müllmenge wird durch den Grünen Punkt nicht verringert.
Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet."
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
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Nicht kategorisiertMenge / Größe
Hersteller / Vertrieb
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Zutaten
Inhaltsstoffe
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Wann ist der Klima Score verfügbar?
Dieser Klima Score ist leider gerade nicht verfügbar, da er noch berechnet oder gerade aktualisiert wird. Aber wir sind dran!
Wenn das Produkt für Dich wichtig ist, dann stimme mit ab. Die Produkte mit den meisten Stimmen werden als nächstes berechnet. So kannst Du uns helfen, den Klima Score immer weiter zu verbessern.
Warum braucht der Klima Score Deine Unterstützung?
In vielen Ländern sind sogenannte Lebensmittelampeln bereits Pflicht. Sie geben Auskunft über den Gehalt an Zucker, Fett oder Nährstoffen in einem Produkt.Wir von CodeCheck wünschen uns, dass dies auch für die Menge an CO2e-Emissionen gilt, die ein Produkt während seines Lebenszyklus verursacht.Dies würde uns allen ermöglichen, die Klimaauswirkungen von Lebensmitteln direkt im Supermarkt zu sehen, sie zu vergleichen und klimafreundliche Optionen wählen zu können.Es kann noch Jahre dauern, bis es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese Informationen auf der Packung zu zeigen.
Aber wir wollen nicht warten und nehmen die Sache selbst in die Hand.
Und was machen CodeCheck und Eaternity?
CodeCheck und Eaternity arbeiten zusammen, um einen Klima Score für Lebensmittel anzeigen zu können. Da das eine Menge Arbeit ist, können wir den Klima-Score bisher nur für eine begrenzte Anzahl von Produkten bereitstellen. Aber Du kannst uns helfen. Stimme für die Lebensmittel, die Du am meisten konsumierst und hilf uns den Klima Score immer besser und relevanter zu machen.
Du kannst darüber hinaus auch mit Lebensmittelherstellern in Kontakt treten und sie bitten, ihre Produktinformationen auf CodeCheck zu aktualisieren oder die CO2e-Informationen mit Eaternity zu verifizieren.