Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
Fidelio
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gütesiegel der Firma Fidelio Biofreiland AG für Fleisch aus biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Soziales
Produkte
Fleisch
Kriterien
Fidelio Tiere stammen ausschliesslich von Biobetrieben, welche ihren Betrieb gesamtbetrieblich nach den Richtlinien der Bio Suisse bewirtschaften. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor:
- Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen
- Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) wird einzig bei Rindern nicht vollumfänglich verlangt, wo die Anbindehaltung nicht grundsätzlich verboten ist
- Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) ist bei allen Tiergattungen Bedingung
Ausschliesslich Haltung in Gruppen, wobei grosses Rindvieh vorübergehend auch angebunden werden kann
- Eingestreute Liegefläche und viel Platz im Stall und im Laufhof
- Die Futtermittel müssen zu 80%, bei Wiederkäuern zu 90% aus kontrolliert biologischem Anbau stammen
- Wiederkäuende Tiere werden artgerecht überwiegend mit Heu und Gras vom eigenen Betrieb ernährt (Raufutterbasis)
- Die Anwendung von Gentechnik ist auf allen Produktionsstufen, also auch für die Futtermittel, verboten
- Eine möglichst stressfreie Schlachtung
- Es werden nur reine Gewürze ohne Hilfsstoffe (z.B. Glutamate) verwendet
- Zertifizierte Metzgereien müssen das Fidelio-Fleisch auf allen Verarbeitungsstufen sorgfältig von anderem Fleisch getrennt halten
Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen. Diese Kriterien sehen unter anderem vor:
- Für alle MitarbeiterInnen gelten dieselben Rechte unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität usw.
- Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für alle MitarbeiterInnen vorliegen
- Der Lohn muss mindestens den Grundbedarf der MitarbeiterInnen decken, den lokalen Gesetzen entsprechen und branchenüblich sein
- Überstunden müssen mit den entsprechenden Lohnzuschlägen entschädigt oder mit Freizeit kompensiert werden
- Zwangsarbeit und jede andere unfreiwillige Arbeit ist verboten
- Die Betriebsleitung trägt Sorge, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen auf dem Betrieb intakt bleiben und durch die Mitarbeit nicht gefährdet werden
- Der Zugang zu hygienischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung muss vom Betrieb gewährleistet sein
Bezugsquellen
Ausgewählte Metzgereien, Coop, Reformhäuser und Bioläden, direkt ab Hof, Wochenmärkte
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Kategorie
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