Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
Coop Naturafarm
Dermatologisch getestet
ECOVIN
Fairglobe
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gütesiegel der Firma Coop für Schweizer Fleisch und Eier aus tierfreundlicher Auslaufhaltung
Bereich
Ökologie, Soziales
Produkte
Eier, Fleisch
Kriterien
- Aufzucht, Mast, Schlachtung und Verarbeitung müssen in der Schweiz erfolgen
- Die Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN gemäss Bundesverordnung erbringen
- Die Tiere haben Platz gemäss den Bestimmungen des Bundes für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS)
- Die Liegeflächen sind mit Stroh eingestreut
- Es dürfen keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt werden
- Bei verarbeiteten Produkten (Charcuterie) sind Zusatzstoffe wann immer möglich zu vermeiden. Zugelassen sind mit wenigen Ausnahmen nur jene, die auch gemäss Bioverordnung für Bio-Produkte zugelassen sind.
Bezugsquellen
Coop
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Soziales, Herkunft
Produkte
Wein aus ökologischem Anbau
Kriterien
Labelgeber
Inhaber des Labels ist der ECOVIN Bundesverband Ökologischer Weinbau e. V. Er wurde 1985 als größter Zusammenschluss ökologisch arbeitender Weingüter in Deutschland gegründet.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Wein aus ökologischem Anbau kenntlich zu machen. Zusätzlich sollen die Kreislaufwirtschaft und der Erhalt des ökologischen Gleichgewichts im Weinbau gefördert werden.
Labelvergabe
Die Kriterien setzen die Einhaltung der Standards für das EU-Bio-Siegel voraus, gehen aber mit eigenen Richtlinien weit darüber hinaus (weniger Dünger, möglichst geschlossener Stoffkreislauf, etc.). Um das Label erhalten zu können, müssen die Betriebe einen Erzeugervertrag mit dem Verband abschließen. Die sogenannte Anerkennungskommission entscheidet auf Grundlage von unabhängigen Kontrollberichten über die Zertifizierung. Diese Berichte werden von staatlich anerkannten Kontrollstellen verfasst. Kontrollen werden jährlich durchgeführt und die Zertifizierung bei positivem Ergebnis verlängert. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die im Erzeugervertrag geregelt sind. Diese Sanktionen können bis zum Entzug des Labels reichen.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen im Weinbau beiträgt. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Soziales, Fair-Trade
Produkte
Schokolade, Kaffee, Tee, Milch, Reis, Orangensaft, Zucker, Pfeffer
Kriterien
Labelgeber
Das Fairglobe Zeichen ist eine Eigenmarke der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG.
Lidl gehört zur Schwarz Beteiligungs GmBH, einem der größten Einzelhandelskonzerne in Deutschland. In Deutschland gilt Lidl als zweitgrößter Lebensmitteldiscounter und betreibt hier rund 3300 Filialen. Europaweit ist Lidl in 26 Ländern mit fast 10.000 Filialen vertreten, unter anderem auch in Österreich und in der Schweiz.
Labelziele
Ziel der seit 2006 bestehenden Lidl-Eigenmarke Fairglobe ist, fair gehandelte Produkte zu fördern und bei Verbrauchern das Bewusstsein für nachhaltig hergestellte Produkte aus benachteiligten Regionen zu stärken.
Labelvergabe
Lidl vertreibt unter dem Markennamen Fairglobe Produkte, die nach den Kriterien des Fairtrade-Labels produziert und gelabelt wurden. Hierzu gibt es einen Vertrag mit TRANSFAIR, in dem die Kooperation geregelt ist. Wegen dieser Kopplung der Eigenmarke zu dem mit "besonders empfehlenswert" bewerteten Fairtrade-Label erhält auch das Fairglobe-Label die Bewertung "besonders empfehlenswert".
Für das Fairtrade-Label gilt folgender Vergabeprozess: Nationale Labelorganisationen, wie TransFair e. V. in Deutschland, schließen in ihren Ländern Lizenzverträge mit Unternehmen ab, die dann unter Einhaltung der Fairtrade-Standards das Fairtrade-Siegel auf ihren Produkten abbilden dürfen. Die von TransFair unabhängige Zertifizierungsgesellschaft FLO-CERT beauftragt Inspekteure, die vor Ort überprüfen, ob bei Produzenten - zumeist Kooperativen - und Händlern die Fairtrade-Standards eingehalten werden und die sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien erfüllt sind.
Der Zertifizierungsbericht wird zur Auswertung an FLO-CERT geschickt. Der Entscheidungsprozess über die Vergabe der Fairtrade-Zertifizierung wird von einem unabhängigen Zertifizierungskomitee überwacht. Ob die Kriterien eingehalten werden, wird in jährlichem Rhythmus kontrolliert.
Weitere Informationen zum Fairtrade-Zertifizierungsprozess findet sich auf der Detailseite zum Fairtrade-Label.
Kommentar
Fairglobe-Produkte werden nach den Kriterien des Fairtrade-Labels produziert und gelabelt. Hierzu gibt es einen Vertrag mit TRANSFAIR, in dem die Kooperation geregelt ist. Der Markenname wird dazu gesetzt und gibt den bei Lidl vertriebenen Fairtrade-Produkten eine gemeinsame Erkennbarkeit. Wegen der Kopplung der Eigenmarke an das mit "besonders empfehlenswert" bewerteten Fairtrade-Label erhält auch das Fairglobe-Label die Bewertung "besonders empfehlenswert".
Die Kriterien für die Vergabe des Fairtrade-Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label und damit auch die Marke Fairglobe glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Fairtrade-Label auf der Webseite des TransFair e. V. kostenlos abrufen.
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KondomeMenge / Größe
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Zutaten
Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.