Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
Migros Bio
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
Bio Migros
Beschreibung
Gütesiegel der Firma Migros für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Soziales
Produkte
Fleisch, Eier, Getreide, Pflanzen udn Saatgut, Kräuter und Gewürze, Früchte und Gemüse, Tee, Kaffee und Kakao
Kriterien
Die Migros vertreibt ihre Bioprodukte unter dem firmeneigenen Bio-Label, hat aber seit 1.1.2006 keine eigenen Biorichtlinien mehr. Die Inland-Bio-Produkte stammen alle von Knospe-Betrieben und sind Bio-Suisse-zertifiziert.
- Gesamtbetriebliche Bioproduktion (geschlossener Kreislauf)
- Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen
- Förderung einer naturnahen, nachhaltigen Landwirtschaft mit geschlossenen Stoffkreisläufen und natürlichen Verfahren
- Flugtransporte und Gentechnologie sind verboten
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, auf leichtlösliche mineralische Dünger und chemisch-synthetische Stickstoffdünger
- Pflanzliche Produkte gedeihen auf natürlichem, gesundem Boden und nicht in Hors-Sol-Kulturen (Kultur auf künstlichem Substrat)
- Tiere müssen regelmässig Auslauf ins Freie haben und überwiegend biologisches Futter bekommen
- Fleisch, Milch und Eier stammen ausschliesslich aus Schweizer Bio-Betrieben (Angabe des Herkunftsbetriebes)
Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen. Diese Kriterien sehen unter anderem vor:
- Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten dieselben Rechte unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität etc.
- Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für alle MitarbeiterInnen vorliegen
- Der Lohn muss mindestens den Grundbedarf der MitarbeiterInnen decken, den lokalen Gesetzen entsprechen und branchenüblich sein
- Überstunden müssen mit den entsprechenden Lohnzuschlägen entschädigt oder mit Freizeit kompensiert werden
- Zwangsarbeit und jede andere unfreiwillige Arbeit ist verboten
- Die Betriebsleitung trägt Sorge, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen auf dem Betrieb intakt bleiben und durch die Mitarbeit nicht gefährdet werden
- Der Zugang zu hygienischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung muss vom Betrieb gewährleistet sein
Für Importe gelten die Richtlinien der EG-Öko-Verordnung. Demnach muss nur ein Teil des Betriebes biologisch bewirtschaftet werden.
Bezugsquellen
Migros
Webseite
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