Skuriller Rechtsstreit um 100 000 Euro

Impfgegner bezweifelt Existenz von Masern-Viren

15. Feb. 2016 von

Am 16. Februar verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart erneut über die „Masern-Wette“. Eine juristische Posse rund um die Existenz des Masern-Virus’.

Der Impfgegner Stefan Lanka hatte auf seiner Homepage Ende 2011 ein Preisgeld von 100 000 Euro ausgelobt, wenn ihm jemand den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus liefern könne. Lanka selbst bezweifelt die Existenz des Virus und führt die Existenz von Masern eher auf Vergiftungen oder psychosomatische Einflüsse zurück.

Der damalige Medizinstudent und heutige Arzt David Bardens nahm die „Wette“ im Jahr 2012 an, schickte dem Biologen Lanka einige Studien, die die Existenz des Virus’ bestätigen und forderte die Belohnung ein. Als die Zahlung ausblieb, zog Bardens vor das Landgericht Ravensburg.

Am 12.03.2015 verurteilte das Gericht Stefan Lanka zur Zahlung des Preisgeldes von 100 000 Euro, dieser ging in Berufung. In seiner Berufung stützt sich Impfgegner Stefan Lanka darauf, dass er explizit beim Preisausschreiben auf seiner Homepage forderte: „Das Preisgeld wird nicht ausgezahlt, wenn es sich bei der Bestimmung des Durchmessers des Masern-Virus nur um Modelle oder Zeichnungen (…) handelt.“ Nach der Meinung des Biologen seien die Darstellungen des Virus’ in den eingeschickten Publikationen nicht eindeutig, da sie in der Größenbestimmung schwankten.

Das Landgericht Ravensburg hatte in seiner Urteilsbegründung auf diesen Vorwurf Bezug genommen und den Rostocker Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene –Prof. Andreas Podbielski – als Gutachter herangezogen.Das Gericht kam nach der Anhörung des Gutachters zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen des Preisausschreibens dennoch erfüllt seien. Konkret sei es wissenschaftlich akzeptabel, dass die Durchmesserangaben für das Masern-Virus in den Studien zwischen 50 und 1000 nm schwankten, da behüllte Viren in ihrer Form und Größe erheblich variieren könnten.

Das Oberlandesgericht Stuttgart wird nun am Dienstag erneut klären müssen, ob die vorgelegten Studien den Anforderungen von Lankas Preisausschreiben gerecht werden. Sollten auch die Richter in Stuttgart zu Gunsten von David Bardens entscheiden, will dieser das „Preisgeld“ spenden: für medizinische Projekte.

Hier der Auszug der eingereichten Publikationen; mit dabei auch die beiden im Urteil herangezogenen Studien.

Screenshot-Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=b9661a61381354aad69ab3c54d8bb2d4&Sort=1&nr=19277&pos=0&anz=1