Foodwatch kritisiert Dr. Oetker

E171: Wie bedenklich sind Nanopartikel in Lebensmitteln?

12. Sept. 2019 von

Schon oft haben wir von CodeCheck über Nanopartikel in Lebensmitteln und deren Bedenklichkeit berichtet. Die aktuell durch die Kritik von Foodwatch an Dr. Oetker ausgelöste Debatte gibt uns nun Anlass, das Thema nochmals zu beleuchten. Hier erklärt Dir unsere wissenschaftliche Leiterin Dr. Ruta Almedom, was Du jetzt zum Thema Nano in unserer Nahrung wissen musst.

Foodwatch kritisiert Nanopartikel in Lebensmitteln

Aktuell kritisiert Foodwatch Dr. Oetker für die Verwendung von Nanopartikeln in ihren Lebensmittelprodukten. Dem widerspricht der Nahrungsmittelkonzern: Für alle Dr. Oetker Produkte, die den Farbstoff Titandioxid (E171) derzeit noch enthalten, könne versichert werden, dass die Größe des verwendeten Titandioxids oberhalb der Nanogrenze liege.

In eigenen Laboruntersuchungen hat Foodwatch jedoch Nanopartikel in Dr. Oetker Produkten nachweisen können. Das in der „Backmischung Streuselkuchen“ enthaltene Titandioxid bestehe dem Verbraucherschutzverein nach zu 22 Prozent aus Partikeln in Nanogröße, die „Lustigen Zuckeraugen“ zu 33 Prozent, der „Fix & Fertig Zuckerguss Classic“ zu 42 Prozent. Das in der „Dekor Kreation Rosa Mix“ enthaltene Titandioxid bestehe sogar zu 100 Prozent aus Nanopartikeln. Hier steht derzeit also Aussage gegen Aussage. Doch Dr. Oetker wäre bei weitem nicht der einzige Hersteller, der eventuell Titandioxid in Nanoform einsetzt.

Diese Dr. Oetker Produkte sollen betroffen sein. ©Foodwatch

Was ist Titandioxid bzw. E171?

Titandioxid (E171) ist ein weit verbreiteter Zusatzstoff in Lebensmitteln, Körperpflege- und anderen Haushaltsprodukten. In Lebensmitteln und Zahnpasten wird es als weißer Farbstoff verwendet. Er lässt Mozzarella, Kaugummis und Glasuren als Zusatzstoff mit der Bezeichnung E171 weißer und frischer aussehen. In Kosmetik- und Körperpflegeprodukten kommt er als Pigment, Sonnenschutz und Verdickungsmitte zum Einsatz.

Um die Anwendbarkeit zu optimieren wird immer öfter auch zu Titandioxid (E171) in Nanoform gegriffen. Nanopartikel unterscheiden sich durch Ihre kleinere Größe von unter 100 Nanometern von regulärem Titandioxid. Sie lassen sich besser verteilen, absorbieren leichter und erlauben neue Anwendungen. Nanomaterialien haben veränderte magnetische Eigenschaften oder veränderte chemische oder biologische Aktivität zur Folge. Daher ist ihre Anwendung auch mit bisher nicht vollständig verstandenen Risiken assoziiert.

Wo findet man Titandioxid in Nanoform?

Von vielen Herstellern wird angegeben, dass Titandioxid (E171) nicht in Nanoform eingesetzt wird. Tatsächlich besteht das eingesetzte Titandioxid (E171) in Lebensmitteln aber aus einem Gemisch unterschiedlicher Partikelgrößen. Unter diesen befinden sich auch Nanopartikel. Nach einer Studie liegen mindestens ein Drittel der in Nahrungsmitteln enthaltenen Partikel in Nanoform vor - und dieser Anteil steigt.

Bisher müssen Lebensmittel, die E171 in Nanoform enthalten nicht entsprechend deklariert werden. Würde eine solche Deklarationspflicht eingeführt werden, wären Hersteller dazu verpflichtet das eingesetzte Titandioxid (E171) besser auf Nanomaterialien zu kontrollieren.

Das wäre mehr als wünschenswert, denn die Aufnahme von Nanopartikeln über Lebensmittel bzw. über den Magen-Darm-Trakt dürfte zum Teil recht erheblich sein. Und das obwohl die Auswirkungen auf den Körper kontrovers diskutiert wird. Auch das “Umweltbundesamt“ (UBA) kritisiert, dass die Risiken für den Menschen bisher nur unzureichend erforscht sind.

Titandioxid: in Lebensmitteln in Frankreich bald verboten

Bereits ältere Studien zu Titandioxid (E171) weisen darauf hin, dass der Stoff über den Darm aufgenommen werden kann und schädigend auf Leberzellen wirkt. Zudem wurde laut einer neueren Studie aus dem Jahr 2016 auf eine Toxizität und mögliche Entstehung von Krebs durch Titandioxid (E171) hingewiesen.

Die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) nahm die Studie zum Anlass eine Experten-Untersuchung zu veranlassen, die zu dem Schluss kam, dass der Inhaltsstoff bei vorliegender Datenlage nicht als sicher eingestuft werden kann. Weitere Studien sind nötig, um die möglichen Auswirkungen auf den Menschen einschätzen zu können. Bis diese erbracht werden, verbietet Frankreich daher ab Anfang 2020 generell den Einsatz von E171 in Lebensmitteln.

Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) geht jedoch bei gleicher Datenlage davon aus, dass die vorliegenden Studien an Tieren nicht ausreichend sind, um ein Risiko für die Verbraucher zu postulieren. In Deutschland ist der Einsatz von E171 daher weiterhin erlaubt.

Studien lassen Zweifel an Unbedenklichkeit aufkommen

Und das obwohl auch neuere Studien auf Probleme hinweisen. Forscher der University of Sydney School of Medicine konnten belegen, dass Titandioxid die Funktion von Darmbakterien beeinträchtigt, was in entzündlichen Krankheiten oder sogar Krebs resultieren könnte. Laut Studienleiter Professor Wojciech Chrzanowski liefere die Studie zentrale Beweise dafür, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit dem Zusatzstoff (E171) sowohl die Darmflora als auch Entzündungswerte im Darm beeinflusst, was zu Leiden wie entzündlichen Darmerkrankungen und Darmkrebs führen kann.

Am Universitätsspital Zürich wurde unter anderem untersucht, welche Wirkung Nanopartikel aus Titandioxid auf unseren Darm haben. Die Ergebnisse der Forschung aus der Schweiz deuten auf ein Risiko für Patienten, die anfällig für Darmentzündungen sind, hin. Französische Forscher konnten weiterhin zeigen, dass Nanopartikel nicht nur Darmentzündungen hervorrufen, sondern auch ins Blut gelangen können.

Fazit

Wer keinen Wert auf die strahlend weiße Farbe von Lebensmitteln wie Kaugummi, Glasuren und Co legt, kann mit Hilfe von CodeCheck nach Produkten ohne Titandioxid (E171) suchen. Damit das Risikopotential von E171 in Nanoform besser eingeschätzt werden kann ist dringend weitere unabhängige Forschung erforderlich. Auch eine einheitliche Regelung über die Einsatzmengen und Deklarationspflicht von Inhaltsstoffen in Nanoform ist unbedingt nötig.

Weiterführende Quellen: