Bouillons, Suppen und Saucen
Ziel dieser Kampagne war, die klassischen Parameter wie Kreatinin-, Wasser- und Stickstoffgehalt zu überprüfen. Auch die Verwendung von Konservierungsmitteln und Antioxidantien wurde überprüft.
Die Produkte auf Fleischbasis wurden zudem auf eine allfällige Bestrahlung untersucht. Von den total 25 Proben mussten 10, die meisten wegen mangelnder Etikettenangaben, beanstandet werden.
In zwei Proben wurden Spuren von Antioxidantien nachgewiesen, die aufgrund der Zutatenliste im Produkt nicht enthalten sein sollten. Da die Verwendung von Zusatzstoffpräparaten nicht ausgeschlossen
werden konnte und die Menge im Endprodukt unterhalb der Wirkkonzentration war, wurde davon ausgegangen, dass es sich um übertragene Zusatzstoffe handelte. In einer als vegetabile Gemüsesuppe angepriesenen Probe wurde das Antioxidans Butylhydroxyanisol gefunden, was für eine Gemüsesuppe nicht zulässig ist. Für tierische Fette ist dieses Antioxydans wohl in Konzentrationen bis 0.2 g/kg zulässig. Der gefundene Wert lag aber, auf das Fett umgerechnet, über dem nach ZuV geltenden Höchstwert. Entweder wurden tierische Fette verwendet und die Anpreisung vegetabile Gemüsesuppe stellte eine Täuschung im Sinne von Art. 19 LMV dar. Oder es wurden wohl pflanzliche Fette verwendet, aber Butylhydroxyanisol wurde unzulässigerweise eingesetzt. Leider führten die anschliessenden Abklärungen zu keinem abschliessenden Ergebnis.
Dementsprechend wurde der Warenbesitzerin verfügt, geeignete Qualitätssicherungsmassnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung zu vermeiden. In einer Hühnerbouillon wurde Kreatinin (Mass für den Anteil an Fleischextrakt) in Mengen gefunden, die unter den Anforderungen der LMV lagen. Ausserdem zeigte die sensorische Beurteilung durch ein zwölfköpfiges Panel, dass die Mehrheit der Prüfer und Prüferinnen ein Off-Flavor (Fehlgeruch und -geschmack) feststellte. Für diese Probe wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen.