„Starke Knochen & gesundes Wachstum“

Nestlé: Gesundheitswerbung für Kinderpudding „Alete MilchMinis“ gerichtlich untersagt

17. März 2016 von

Starke Knochen und gesundes Wachstum — das versprach der Hersteller Nestlé auf der Verpackung des Kinderpuddings „Alete Milch Minis“. Doch die Werbung wurde nun vom Landgericht Frankfurt am Main untersagt.

Der Kinderpudding „Milch Minis“ wurde von der Nestlé Nutrition GmbH für Säuglinge ab einem Alter von acht Monaten und für Kleinkinder empfohlen. Laut Verpackung enthielt ein Becher 23 Prozent des Tagesbedarfs an Calcium und Zink. Diese Angabe verstärkte der Hersteller auf der Packung mit den Aussagen „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ sowie „Calcium für starke Knochen“.

Kinderpudding nicht gesundheitsfördernd

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.(vzbv) klagte gegen die Werbeaussagen auf Nestlés Kinderpudding „Alete Milch Minis“ und erklärte die Versprechen für eine gesundheitsfördernde Wirkung auf Kinder als unzulässig .

„Die Werbung suggeriert in unzulässiger Weise, dass der Verzehr des Puddings die Gesundheit und Entwicklung von Kindern fördert“, erklärt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv.

Das Landgericht in Frankfurt am Main schloss sich der Auffassung des vzbv an und untersagte die Gesundheitswerbung auf dem Pudding.

Zulassung für die Aussagen fehlte

Die auf der Verpackung des Puddings besonders hervorgehobenen Aussagen verstoßen gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union.

Diese besagt, dass Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben dürfen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind. So sollen Konsumenten EU-weit vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden.

Im Fall von Nestlés Alete und den strittigen Aussagen zur Wirkung von Zink und Calcium auf den „Milch Minis“ gab es die erforderliche Zulassung nicht.

Zudem ist gesundheitsbezogene Werbung nach der EU-Verordnung nur zulässig, wenn auf der Verpackung auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise hingewiesen wird. Auf der Verpackung für die „Milch Minis“ fehlte ein solcher Hinweis, erklärten die Richter.