Gesundheitsmarketing zu positiv

EU-Gericht: „Dextro Energy“ darf Traubenzucker nicht als gesund vermarkten

18. März 2016 von

„Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“ — mit diesem Werbespruch wollte Dextro Energy seinen Traubenzucker vermarkten. Doch dem EU-Gericht sind diese Aussagen zu positiv und es verbot dem Unternehmen den gesundheitsbezogenen Werbespruch.

Die Luxemburger Richter untersagten dem Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen am Mittwoch die Verwendung bestimmter Werbesprüche zum gesundheitlichen Nutzen des Traubenzuckers, schreibt Werben und Verkaufen (Rechtssache T-100/15).

Dextro Energy scheitert damit erneut vor Gericht

Mit dem aktuellen Rechtsbescheid bestätigte das EU-Gericht eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2011. Bei der Kommission hatte Dextro Energy damals für seine in Würfelform verpackten Glukosetäfelchen die Zulassung mehrerer sogenannter gesundheitsbezogener Angaben beantragt.

Die Gesundheitswerbung sollte positive Auswirkungen von Glukose im Zusammenhang mit körperlicher Betätigung und auf den Stoffwechsel herausstellen. Dazu wollte Dextro Energy folgende Werbesprüche verwenden: „Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei“ oder „Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei körperlicher Betätigung bei“.

Traubenzucker ist und bleibt Zucker

Die EU-Kommission entschied 2011 jedoch gegen den Antrag von Dextro Energy. Der Grund: Nach anerkannten Gesundheits- und Ernährungsgrundsätzen sollen Verbraucher weniger Zucker essen. Und Traubenzucker ist nicht gesünder als normaler Zucker, da sich beide von der Wirkung her kaum unterscheiden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Daher sendeten die Aussagen von Dextro Energy, die ausschließlich auf positive Effekte für die Gesundheit hinwiesen, laut EU-Kommission „ein widersprüchliches und verwirrendes Signal“. Die Sprüche würden den Verbraucher täuschen. Daran würden auch zusätzliche Erklärungen oder Warnungen nichts ändern.

Auch die positive Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) konnte an dieser Einschätzung nichts ändern. Diese hatte zumindest festgestellt, dass sich der Verzehr von Glukose auf den Energiestoffwechsel auswirkt.

Dextro Energy kann sich gegen das Urteil in zweiter Instanz vor dem EU-Gerichtshof wehren.

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